Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz richtig.
Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.
Wir sind hier aber nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht, und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt, abgesehen von einigen Beweislastumkehrregelungen

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Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.
Dass der Vertrag besteht, ist ja nicht streitig, Lisa wohnt einvernehmlich rechtmäßig in der Wohnung...

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Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.
Mündliche Mietverträge sind immer unbefristet und einen solchen hat Lisa mit ihrem Vermieter