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Thema: Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    PS-Versager
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    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?

    Wenn die Tiere da nichts kaputt gemacht haben würde ich nichts machen.
    Kaninchenhaltung kann nicht verboten werden.

  2. #2
    PS-Versager
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    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

    ....Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. ....Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten. Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken.....
    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
    Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.

  3. #3
    PS-Versager
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    Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

  4. #4
    PS-Versager
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    Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren?
    Nein, irgendwo stand das man die Tiere artgerecht unterbringen darf sofern sie die Wohnung nicht kaputt machen.

    wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag
    Das ist natürlich ganz schlecht!

    Wie lange wohnst Du da schon, kannst Du über den Kontoauszug beweisen das Du regelmäßig Miete zahlst ??
    Wenn ja wäre das einem Vertrag ähnlich, ansonsten kann er Dich natürlich sofort vor die Tür setzen.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge: 403

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    hab ich auch grad gelesen

    mündlicher mietvertrag ist so aber auch nicht rechtens. alles was eine langfristige mietung von wohnräumen betrifft bedarf einer schriftform und wäre jetzt auch besser für dich.

    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  6. #6
    Selina_San - chaotische Chaotin Avatar von Sandra C.
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    Beiträge: 108

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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?
    Zitat Zitat von Sunny3108 Beitrag anzeigen
    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen

  7. #7
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
    Ort: Langenhagen bei Hannover
    Beiträge: 485

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    Kleintierhaltung ist wie schon geschrieben grundsätzlich erlaubt und kann nicht verboten werden, Uneinigkeit herrscht aber über Anzahl (bei 3 hast du aber kein Problem) und Haltungsform. Nur, weil irgendwo im Internet steht, man darf die Tiere möglichst artgerecht halten, heißt das noch lange nicht, dass man sie auch frei halten darf. Die Rechtsoprechung geht von Käfig- oder wenigstens Gehegehaltung aus - so kann das Tier die Wohnung nicht schädigen, ergo darf es nicht verboten werden. Sind die Tiere aber "Freigänger", sind sie für die Wohnung genau so gefährlich wie Katzen, die verboten werden dürfen.
    Wegen Tiergeruch darf er sie dir nicht verbieten, nur wegen übermäßigem Gestank, der bei dir ja sicher nicht vorhanden ist

    Bau doch einfach ein Gehege auf, wenn er sich anmeldet, und lass sie danach wieder frei. So bist du auf der sicheren Seite
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
    Im Herzen Ernie & Bertha, Knöppi & Schnuff, Teddy & Emma

  8. #8
    Helfersyndrominhaberin Avatar von Rabea G.
    Registriert seit: 07.07.2009
    Ort: 46242 Bottrop
    Beiträge: 3.871

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    Zitat Zitat von Sandra C. Beitrag anzeigen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen
    Und selbst Eigenbedarf ist wohl nicht so simpel durchzusetzen. Es geht nicht, dass der vermieter sagt, dass er Eigenbedarf anmeldet und du innerhalb von 1 Woche oder einem monat ausziehen musst.
    Und Eigenbedarf kann er nur nutzen, wenn er die Wohnung für sich oder jemanden seiner Familie benötigt. "Nur" zum Verkauf an irgendjemanden kann er dich nicht rauswerfen. Täuscht er Eigenbedarf vor, kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen.

    Mein Freund sucht auch gerade nach einer Immobilie. Mittlerweile nur noch nach einer Wohnung, vorher nach einem Meherfamilienhaus. Aber die Mieter in diesem Haus hätte er "mitkaufen" müssen und dann halt die Miete einkassiert.

    Ein Arbeitskollege hat auch mal eine Wohnung gekauft, wo es hieß, dass die Mieter darin ausziehen würden. Sie zogen nie aus und er konnte die Wohnung nicht nutzen, war ein Härtefall und die Mieter haben Widerspruch eingelegt.

  9. #9
    Flöcki for President! :) Avatar von Fisch
    Registriert seit: 06.07.2006
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    Soweit ich weiß, hast Du nach ner Zeit auch mit mündlichem Mietvertrag Gewohnheitsrecht. Eigenbedarf kann er nur mit Vorlaufzeit von 1 Jahr anmelden. Die Wohnung kann er sonst m.E. auch vermietet verkaufen, von daher wird es nicht einfach, Dich da raus zu kriegen

    Vor allem selbst wenn die Eigenbedarfskündigung nach 1 Jahr wirksam wird, ist es echt schwierig, einen unwilligen Mieter da rauszuschmeißen, erstmal muß der Vermieter klagen.

  10. #10
    erfahrener Benutzer Avatar von BirgitL
    Registriert seit: 20.04.2008
    Ort: Köln
    Beiträge: 2.575

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    ... das ist absolut richtig:

    Wenn die Kaninchenhaltung der einzige Grund für die Kündigung ist steht folgendes außer Frage: Kleintiere, zu denen Kaninchen definitiv zählen, sind kein Kündigungsgrund, der Vermieter kann dir nicht wegen drei Kaninchen kündigen. Würde er dies in die Kündigung schreiben wäre diese wahrscheinlich gar nicht wirksam.

    Selbst wenn im MV stehen würde "Kleitiere verboten" wäre diese Klausel nichtig; Kleintiere sind im Mietrecht sogenannte "Käfigtiere" und immer erlaubt.

    Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird, würde ich, wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, mich trotzdem schon mal nach einer neuen Bleibe umsehen.

    Liebe Grüße
    Birgit

  11. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

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    Zitat Zitat von BirgitL Beitrag anzeigen

    Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird,
    Birgit
    wenn man wenige verdient brauch man den anwalt nicht bezahlen dann bezahlt das der staat
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  12. #12
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Beiträge: 16.941

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    Man kriegt Prozesskostenhilfe usw.....
    Es kann aber nicht jeder der nicht viel verdient einfach mal so zum Anwalt gehen und dann bezahlen wir das, das wär ja wohl auch wahnsinn.

    Sie hätte schon längst einfach mal Beratungsstellen aufsuchen können.
    Mieterschutzbund etc...aber sie unternimmt ja nichts.

    Mündliche Mietverträge sind vor Gericht ganz bestimmt nicht von Vorteil.

  13. #13
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

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    Ich habe mich bereits entschieden, mir etwas neues zu suchen. Ich habe weder Zeit noch Geld um mich noch mit meinem Vermieter rumzustreiten und wer weiß, was da noch kommt.
    Danke für eure Tipps!
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

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