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Thema: Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

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    hab ich auch grad gelesen

    mündlicher mietvertrag ist so aber auch nicht rechtens. alles was eine langfristige mietung von wohnräumen betrifft bedarf einer schriftform und wäre jetzt auch besser für dich.

    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  2. #2
    Selina_San - chaotische Chaotin Avatar von Sandra C.
    Registriert seit: 03.09.2008
    Ort: Essen (Ruhrgebiet)
    Beiträge: 108

    Standard

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?
    Zitat Zitat von Sunny3108 Beitrag anzeigen
    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen

  3. #3
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
    Ort: Langenhagen bei Hannover
    Beiträge: 485

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    Kleintierhaltung ist wie schon geschrieben grundsätzlich erlaubt und kann nicht verboten werden, Uneinigkeit herrscht aber über Anzahl (bei 3 hast du aber kein Problem) und Haltungsform. Nur, weil irgendwo im Internet steht, man darf die Tiere möglichst artgerecht halten, heißt das noch lange nicht, dass man sie auch frei halten darf. Die Rechtsoprechung geht von Käfig- oder wenigstens Gehegehaltung aus - so kann das Tier die Wohnung nicht schädigen, ergo darf es nicht verboten werden. Sind die Tiere aber "Freigänger", sind sie für die Wohnung genau so gefährlich wie Katzen, die verboten werden dürfen.
    Wegen Tiergeruch darf er sie dir nicht verbieten, nur wegen übermäßigem Gestank, der bei dir ja sicher nicht vorhanden ist

    Bau doch einfach ein Gehege auf, wenn er sich anmeldet, und lass sie danach wieder frei. So bist du auf der sicheren Seite
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
    Im Herzen Ernie & Bertha, Knöppi & Schnuff, Teddy & Emma

  4. #4
    Helfersyndrominhaberin Avatar von Rabea G.
    Registriert seit: 07.07.2009
    Ort: 46242 Bottrop
    Beiträge: 3.871

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    Zitat Zitat von Sandra C. Beitrag anzeigen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen
    Und selbst Eigenbedarf ist wohl nicht so simpel durchzusetzen. Es geht nicht, dass der vermieter sagt, dass er Eigenbedarf anmeldet und du innerhalb von 1 Woche oder einem monat ausziehen musst.
    Und Eigenbedarf kann er nur nutzen, wenn er die Wohnung für sich oder jemanden seiner Familie benötigt. "Nur" zum Verkauf an irgendjemanden kann er dich nicht rauswerfen. Täuscht er Eigenbedarf vor, kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen.

    Mein Freund sucht auch gerade nach einer Immobilie. Mittlerweile nur noch nach einer Wohnung, vorher nach einem Meherfamilienhaus. Aber die Mieter in diesem Haus hätte er "mitkaufen" müssen und dann halt die Miete einkassiert.

    Ein Arbeitskollege hat auch mal eine Wohnung gekauft, wo es hieß, dass die Mieter darin ausziehen würden. Sie zogen nie aus und er konnte die Wohnung nicht nutzen, war ein Härtefall und die Mieter haben Widerspruch eingelegt.

  5. #5
    Flöcki for President! :) Avatar von Fisch
    Registriert seit: 06.07.2006
    Ort: bei FFM
    Beiträge: 1.255

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    Soweit ich weiß, hast Du nach ner Zeit auch mit mündlichem Mietvertrag Gewohnheitsrecht. Eigenbedarf kann er nur mit Vorlaufzeit von 1 Jahr anmelden. Die Wohnung kann er sonst m.E. auch vermietet verkaufen, von daher wird es nicht einfach, Dich da raus zu kriegen

    Vor allem selbst wenn die Eigenbedarfskündigung nach 1 Jahr wirksam wird, ist es echt schwierig, einen unwilligen Mieter da rauszuschmeißen, erstmal muß der Vermieter klagen.

  6. #6
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

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    Könnte er mir denn einfach so kündigen (aus frust, weil ich die kaninchen behalte)? gilt da auch die 3-monatsfrist? Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  7. #7
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
    Ort: Langenhagen bei Hannover
    Beiträge: 485

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    Nein, er muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

    Das mit den Wänden ist wumpe, das fällt dann eben unter deine Schönheitsreparaturpflicht. Wenn du selbst die Wände beschädigt hättest, wäre es ja auch nicht anders
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
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  8. #8
    schnubbi
    Gast

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    Hallo

    soweit ich weis ist kleintierhaltung erlaubt und muss nirgens angegeben werden, außer in deinen mietvertrag steht ausdrücklich das kleintierhaltung nicht erlaubt ist! Ich drücke dir alle Tatzen das du deinen ärger bald los bist!

    LG Andrea

  9. #9
    lieselotte
    Gast

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    Zitat Zitat von Lisa1188 Beitrag anzeigen
    Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?
    Den Schaden (wenn es sichtbar ist das er von den Kaninchen ist) würde Ich so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen ansonsten kann er Dir auch noch die Reparaturkosten in Rechnung stellen.Deswegen war ich erst letztens beim Anwalt.Und lass Ihn vorher bloss nicht in Deine Wohnung.Falls er davon Fotos machen will.Dann hast Du schlechte Karten.

  10. #10
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.941

    Standard

    Den Schaden (wenn es sichtbar ist das er von den Kaninchen ist) würde Ich so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen ansonsten kann er Dir auch noch die Reparaturkosten in Rechnung stellen
    Jup!!!!

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