... das ist absolut richtig:

Wenn die Kaninchenhaltung der einzige Grund für die Kündigung ist steht folgendes außer Frage: Kleintiere, zu denen Kaninchen definitiv zählen, sind kein Kündigungsgrund, der Vermieter kann dir nicht wegen drei Kaninchen kündigen. Würde er dies in die Kündigung schreiben wäre diese wahrscheinlich gar nicht wirksam.

Selbst wenn im MV stehen würde "Kleitiere verboten" wäre diese Klausel nichtig; Kleintiere sind im Mietrecht sogenannte "Käfigtiere" und immer erlaubt.

Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird, würde ich, wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, mich trotzdem schon mal nach einer neuen Bleibe umsehen.

Liebe Grüße
Birgit