Registriert seit: 23.02.2009
Ort: Langenhagen bei Hannover
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Zitat von mausefusses
Nein, sie hat eben nichts schriftliches:
Ist völlig wumpe, ein mündlicher MV ist ebenfalls gültig.
Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo Im Herzen Ernie & Bertha, Knöppi & Schnuff, Teddy & Emma
Ist völlig wumpe, ein mündlicher MV ist ebenfalls gültig.
wobei bei einem mietverhältnis über ein jahr ein schriftlicher vertrag abgeschlossen werden muss. passiert das nicht kann mieter und oder vermieter erst nach einem jahr das mietverhältnis kündigen. was ja eventuell interessant wäre, wenn sie da noch nicht so lange wohnt.
„Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer
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