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Thema: Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Benutzer Avatar von Lisa1188
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    Könnte er mir denn einfach so kündigen (aus frust, weil ich die kaninchen behalte)? gilt da auch die 3-monatsfrist? Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  2. #2
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
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    Nein, er muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

    Das mit den Wänden ist wumpe, das fällt dann eben unter deine Schönheitsreparaturpflicht. Wenn du selbst die Wände beschädigt hättest, wäre es ja auch nicht anders
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
    Im Herzen Ernie & Bertha, Knöppi & Schnuff, Teddy & Emma

  3. #3
    schnubbi
    Gast

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    Hallo

    soweit ich weis ist kleintierhaltung erlaubt und muss nirgens angegeben werden, außer in deinen mietvertrag steht ausdrücklich das kleintierhaltung nicht erlaubt ist! Ich drücke dir alle Tatzen das du deinen ärger bald los bist!

    LG Andrea

  4. #4
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
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    Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...
    Das ist so nicht ganz richtig.
    Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.

    Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.

    Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
    Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.

    Wegen der Knainchen würde ich mir jedenfalls keine Gedanken machen.

  5. #5
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
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    Beiträge: 483

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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig.
    Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.
    Wir sind hier aber nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht, und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt, abgesehen von einigen Beweislastumkehrregelungen

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.
    Dass der Vertrag besteht, ist ja nicht streitig, Lisa wohnt einvernehmlich rechtmäßig in der Wohnung...

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
    Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.
    Mündliche Mietverträge sind immer unbefristet und einen solchen hat Lisa mit ihrem Vermieter
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  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
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    ein mietverhältnis das länger als ein jahr bestehen wird muss schriftlich festgehalten werden. macht man dies nicht wird der vertrag so behandelt als sei er für unbestimmte zeit geschlossen. frühstens nach einem jahr können beide parteien das mietverhältnis kündigen unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist.

    ich glaub aber trotzdem am einfachsten wäre es doch auszuziehen, der wird bestimmt nie ruhe geben und wenn er erst mal auf die idee kommt eigenbedarf anzumelden ist es eh vorbei
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  7. #7
    Gast***
    Gast

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    Ich würde mir da auch nicht ins Boxhorn jagen lassen. Meiner Erfahrung nach versuchen Vermieter einfach mal alles, ob berechtigt oder nicht.

    Wenn es keinen Mietvertrag gibt, gibt es die gesetzlichen Kündigungsfristen und auch Kündigungsgründe. Meines Wissens ist der Verkauf einer Wohnung noch kein Kündigungsgrund.

    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall gleich einem Mieterschutzbund beitreten. Die beraten dich dann auch gleich. Den Rechtsschutz gibt's dann zwar noch nicht für den Fall, aber für die nächsten Fälle bestimmt.

  8. #8
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt
    Genau das habe ich gesagt!

    Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...
    Das ist damit also falsch! Wenn er ihr was anhängen will muß er ihr das auch beweisen!

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
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    [QUOTE=UlrikeS;1998600
    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall gleich einem Mieterschutzbund beitreten. Die beraten dich dann auch gleich. Den Rechtsschutz gibt's dann zwar noch nicht für den Fall, aber für die nächsten Fälle bestimmt.[/QUOTE]

    ich bin auch im mieterschutzbund rechtssachen anwalt und so weiter machen die aber nicht, dafür muss man selber aufkommen, aber kostet ja nix wenn man nicht viel verdient
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  10. #10
    Gast***
    Gast

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    Zitat Zitat von Sunny3108 Beitrag anzeigen
    ich bin auch im mieterschutzbund rechtssachen anwalt und so weiter machen die aber nicht, dafür muss man selber aufkommen, aber kostet ja nix wenn man nicht viel verdient
    Bei meinem ist es mit drin.
    Und dir Beratung hat sich schon beim letzten Umzug ausgezahlt. Da hat sich herausgestellt, dass ich nicht streichen, sondern nur ein paar Schönheitsreparaturen machen musste. Also Löcher zu und nur etwas Farbe jeweils drüber...

  11. #11
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
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    Sie HAT doch einen MV...........
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  12. #12
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Sie HAT doch einen MV...........
    Nein, sie hat eben nichts schriftliches:

    wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sarah G.
    Registriert seit: 09.12.2007
    Ort: Düsseldorf
    Beiträge: 1.588

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    was dann dem Standard-MV entspricht afaik

  14. #14
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

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    Also ich wohne seit 2 Jahren hier und hatte bis jetzt einen mündlichen Mietvertrag. Er terrorisiert uns schon die ganze Zeit und seine Immobilienmaklerin macht auch noch ordentlich Druck. Zu Lachen haben wir hier jedenfalls nichts mehr. Nächste Woche sollen wir nun endlich einen schriftlichen Mietvertrag unterschreiben, wo alle 3 Hauptmieter sind. Vorher wollte er mir die ganze Wohnung aufhalsen und ich sollte alleine die Wohnung mieten und für alles haften... habe natürlich "nein" gesagt und er ist ziemlich an die Decke gegangen.

    Das Problem ist, die Tapete ist fast im ganzen Raum von der Wand ab... und ich hab natürlich nun Bretter davor, aber der Schaden ist da. Könnte er dann bewirken, dass ich sie abegeben muss?

    Ich halte es mitlerweile auch für die beste Lösung auszuziehen und habe da auch schon etwas in Aussicht... aber auch da müsste ich meine Haltung reduzieren, sowohl aus finanziellen, als auch aus platztechnischen Gründen...
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  15. #15
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Nein, sie hat eben nichts schriftliches:
    Ist völlig wumpe, ein mündlicher MV ist ebenfalls gültig.
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  16. #16
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Sarah R. Beitrag anzeigen
    Ist völlig wumpe, ein mündlicher MV ist ebenfalls gültig.
    wobei bei einem mietverhältnis über ein jahr ein schriftlicher vertrag abgeschlossen werden muss. passiert das nicht kann mieter und oder vermieter erst nach einem jahr das mietverhältnis kündigen. was ja eventuell interessant wäre, wenn sie da noch nicht so lange wohnt.
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  17. #17
    lieselotte
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    Zitat Zitat von Lisa1188 Beitrag anzeigen
    Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?
    Den Schaden (wenn es sichtbar ist das er von den Kaninchen ist) würde Ich so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen ansonsten kann er Dir auch noch die Reparaturkosten in Rechnung stellen.Deswegen war ich erst letztens beim Anwalt.Und lass Ihn vorher bloss nicht in Deine Wohnung.Falls er davon Fotos machen will.Dann hast Du schlechte Karten.

  18. #18
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Den Schaden (wenn es sichtbar ist das er von den Kaninchen ist) würde Ich so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen ansonsten kann er Dir auch noch die Reparaturkosten in Rechnung stellen
    Jup!!!!

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