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Thema: Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Beiträge: 16.986

    Standard

    Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...
    Das ist so nicht ganz richtig.
    Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.

    Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.

    Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
    Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.

    Wegen der Knainchen würde ich mir jedenfalls keine Gedanken machen.

  2. #2
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
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    Beiträge: 483

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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig.
    Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.
    Wir sind hier aber nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht, und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt, abgesehen von einigen Beweislastumkehrregelungen

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.
    Dass der Vertrag besteht, ist ja nicht streitig, Lisa wohnt einvernehmlich rechtmäßig in der Wohnung...

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
    Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.
    Mündliche Mietverträge sind immer unbefristet und einen solchen hat Lisa mit ihrem Vermieter
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
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  3. #3
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    ein mietverhältnis das länger als ein jahr bestehen wird muss schriftlich festgehalten werden. macht man dies nicht wird der vertrag so behandelt als sei er für unbestimmte zeit geschlossen. frühstens nach einem jahr können beide parteien das mietverhältnis kündigen unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist.

    ich glaub aber trotzdem am einfachsten wäre es doch auszuziehen, der wird bestimmt nie ruhe geben und wenn er erst mal auf die idee kommt eigenbedarf anzumelden ist es eh vorbei
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  4. #4
    Gast***
    Gast

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    Ich würde mir da auch nicht ins Boxhorn jagen lassen. Meiner Erfahrung nach versuchen Vermieter einfach mal alles, ob berechtigt oder nicht.

    Wenn es keinen Mietvertrag gibt, gibt es die gesetzlichen Kündigungsfristen und auch Kündigungsgründe. Meines Wissens ist der Verkauf einer Wohnung noch kein Kündigungsgrund.

    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall gleich einem Mieterschutzbund beitreten. Die beraten dich dann auch gleich. Den Rechtsschutz gibt's dann zwar noch nicht für den Fall, aber für die nächsten Fälle bestimmt.

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Beiträge: 16.986

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    und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt
    Genau das habe ich gesagt!

    Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...
    Das ist damit also falsch! Wenn er ihr was anhängen will muß er ihr das auch beweisen!

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
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    [QUOTE=UlrikeS;1998600
    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall gleich einem Mieterschutzbund beitreten. Die beraten dich dann auch gleich. Den Rechtsschutz gibt's dann zwar noch nicht für den Fall, aber für die nächsten Fälle bestimmt.[/QUOTE]

    ich bin auch im mieterschutzbund rechtssachen anwalt und so weiter machen die aber nicht, dafür muss man selber aufkommen, aber kostet ja nix wenn man nicht viel verdient
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  7. #7
    Gast***
    Gast

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    Zitat Zitat von Sunny3108 Beitrag anzeigen
    ich bin auch im mieterschutzbund rechtssachen anwalt und so weiter machen die aber nicht, dafür muss man selber aufkommen, aber kostet ja nix wenn man nicht viel verdient
    Bei meinem ist es mit drin.
    Und dir Beratung hat sich schon beim letzten Umzug ausgezahlt. Da hat sich herausgestellt, dass ich nicht streichen, sondern nur ein paar Schönheitsreparaturen machen musste. Also Löcher zu und nur etwas Farbe jeweils drüber...

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

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    aha, nee anwalt ist wirklich nicht mit drin und das obwohl ich schon einen der teueren mieterschutz habe.

    hab den erst besten genommen damals den google ausgespuckt hat und nicht den hannoveranischen der wesentlich günstiger ist warum auch immer
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  9. #9
    PS-Versager
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    Für konkretere Infos bräuchte man von der TE mal die Infos wie lange das jetzt schon so geht ohne Vetrag und ob die Miete vom Konto abgeht und somit nachweisbar ist.....

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