
Zitat von
Getorix
Ich kenn das bei Meerschweinchen so, dass das Tier zwar Leihmeerschweinchen genannt wird, aber rechtlich gesehen nicht verliehen wird, sondern offiziell von der neuen Stelle übernommen werden muss.
Es wird einzig vertraglich vereinbart, dass das Tier nach dem Ableben des Partnertiers zurück zur ursprünglich
Ich kann da ehrlich gesagt für das Tier keinen Unterschied erkennen.
Wenn der Partner stirbt, verliert es seinen Partner ja sowieso. Und ob es nun vom neuen Frauchen vermittelt wird oder zurück an sein altes zu Hause geht, kommt doch genau auf gleichviele Umzüge/Ortswechsel/neue Partnertiere.
Bzw. da Pfelgestellen, die Leihmeerschweinchen vermitteln tendenziell Meerierfahrener sind, dürfte es dem Tier sogar helfen, dass es zurück genommen wird und nicht an ein evt. sorglos an ein weniger geeignetes zu Hause weitervermittelt wird.
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