Ich kenn das bei Meerschweinchen so, dass das Tier zwar Leihmeerschweinchen genannt wird, aber rechtlich gesehen nicht verliehen wird, sondern offiziell von der neuen Stelle übernommen werden muss.
Es wird einzig vertraglich vereinbart, dass das Tier nach dem Ableben des Partnertiers zurück zur ursprünglichen Stelle zurück darf.
Quelle: http://www.leihmeerschweinchen.ch/seite2.htmManchmal ist es ein Rentnertier (die Zuchtweibchen gehen bei mir mit etwa 3 Jahren in Pension, da sind sie noch rüstig genug, einen Umzug wegzustecken, und wenn sie dann wieder zurück kommen, bleiben sie den Rest des Lebens hier), mal ein Jungtier. Manche Tiere kommen schon nach wenigen Wochen zurück, andere erst nach fast zwei Jahren. Wichtig ist einfach, dass keines der Leih-Meerschweinchen ein Wanderpokal ist, und immer wieder von einem zum andern Ort ziehen muss. Wer als Leih-Meerschweinchen auswärts war, bleibt entweder den Rest des Lebens nachher bei mir, oder zieht an einen definitiven Platz, wo es ebenfalls für immer bleiben kann.
Die Leute müssen die Leih-Schweinchen übrigens ordnungsgemäss kaufen und bezahlen. Wenn sie wollen, bekommen sie aber einen Teil des Geldes wieder, wenn sie das Meerschweinchen zurück bringen. Manchmal kommen die Leihmeeris auch gar nicht mehr retour. Die Leute merken, dass ihnen die Meerschweinchen doch noch so viel Freude machen, dass sie weiterhin welche halten möchten – und dann holen sie nach dem Ableben ihres eigentlich letzten Tieres doch wieder eines dazu.
Ich kann da ehrlich gesagt für das Tier keinen Unterschied erkennen.
Wenn der Partner stirbt, verliert es seinen Partner ja sowieso. Und ob es nun vom neuen Frauchen vermittelt wird oder zurück an sein altes zu Hause geht, kommt doch genau auf gleichviele Umzüge/Ortswechsel/neue Partnertiere.
Bzw. da Pfelgestellen, die Leihmeerschweinchen vermitteln tendenziell Meerierfahrener sind, dürfte es dem Tier sogar helfen, dass es zurück genommen wird und nicht an ein evt. sorglos an ein weniger geeignetes zu Hause weitervermittelt wird.
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