Zitat Zitat von NinaNinchen Beitrag anzeigen
Auf die Frage:
Auch Großpflegestellen dürfen rechtlich gesehen keine verschreibungsfähigen Medikamente zu Hause bunkern, wenn es sich bei den Verantwortlichen um tiermedizinische Laien handelt.
Rechtlich dürfen alle Menschen beliebig viele verschreibungsfähigen oder -pflichtigen Medikamente aufheben, auch über das Haltbarkeitsdatum hinaus. Die Verordnung gibt es noch nicht, die den Privatbesitzer der Medikamente zwingt, diese wieder abzugeben oder zu entsorgen. Vielleicht klappt's ja ein andermal mit dem Jurastudium