
Zitat von
NinaNinchen
Das ändert doch alles nichts an der Sache, dass es dem TA verboten ist, verschreibungspflichtige Medis auf Vorrat abzugeben. Es ist lediglich eine Abgabe in der Menge, die für die Behandlung von Tieren, die der TA selbst im vorliegenden Erkrankungsfall untersucht hat, erlaubt. Weder auf Vorrat für bereits vorhandene Tiere, die evtl. erkranken könnten, noch prophylaktisch für weitere Tiere, die noch in den Bestand kommen sollen.
Ein TA, der das macht, steht einfach mit nem halben Bein im Knast!
Bei der ganzen Diskussion der letzten Jahre über Resistenzen und über den Fehlgebrauch von Antibiotika kann ich es leider weiterhin nicht nachvollziehen, dass TÄ Antibiotika und solchen Unmengen abgeben, dass Laien sie zu Hause bevorraten können.
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