Die Verwirrung ist perfekt
Ich weiss jetzt zumindest, wie viele Bäume auf dem Grundstück stehen müssen
Viel gibt der Plan nicht her, was mich irgendwie Richtung Gehege bringt.
Gilt ein Gehege als Nebenanlage?
Im B-Plan steht, man dürfte die zulässige Grundfläche von u.a. Nebenanlagen um 50% überschreiten bis max. GRZ 0,6
Bedeutet das, dass man 50% über die Baulinie bzw. Baugrenze hinaus Nebenanlagen errichten darf?
(Wenn ich nur den Bereich innerhalb der Baugrenze rechne, komme ich niemals auf GRZ 0,6)
Wenn das ginge, könnte ich das Gehege als genehmigungsfreies Bauvorhaben AUßERHALB der Baugrenze errichten?
Von Landesseite hätte ich da bis 75m³, im B-Plan ist nur die Größe eines Gerätehäuschens festgelegt.






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