Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Kaninchenstall brauche ich eine Baugenehmigung?

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Filina
    Registriert seit: 15.09.2012
    Ort: Bremen
    Beiträge: 392

    Standard Kaninchenstall brauche ich eine Baugenehmigung?

    Hallo ihr lieben,
    wir haben uns ja ein Haus gekauft und kommen super vorran, nun sind wie am Kaninchen/ Meerschweinchenstall und ich habe nun irgendwo gelesen, das wir eine Baugenehmigung für so einen Stall brauchen.
    Der alte Schweinestall, der steht bereits und ist auch eingetragen.
    Nun soll aber an diesen ein 20qm großer Außenbereich. Dieser hat 2m Abstand zum Nachbargrundstück.

    Brauche ich hier führ eine Genehmigung oder kann ich einfach drauf los bauen?

    Hat jemmand von euch Erfahrung damit?
    Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.

    http://sarahs-tierwelt.jimdo.com/

  2. #2
    Gast**
    Gast

    Standard

    Ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, einfach mal beim Bauamt nachfragen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Kerstin L.
    Registriert seit: 24.02.2011
    Ort: Siebenbach
    Beiträge: 794

    Standard

    Huhu,dass hört sich ja Traumhaft an für deine Nins.
    Soweit ich weis,kommt es immer auf Bundesland/Landkreis und Gemwinde an.Wir brauchten z.b. keine Genehmigung für 24qm und 2m höhe,eine Freundin 2Gemeinden weiter schon.Da hörst du dich am besten beim zuständigen Bauamt mal um,bevor es im nachhinein ärger gibt.
    lg Kerstin

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Filina
    Registriert seit: 15.09.2012
    Ort: Bremen
    Beiträge: 392

    Standard

    Hab ich auch schon gedacht aber ich will da auch keine Hühner aufschrecken

    Gut also Bauamt, hätte ja sein können das das jemand von euch weiß

    Beamte... die haben natürlich schon zu -.-
    Geändert von Filina (13.02.2013 um 17:50 Uhr)
    Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.

    http://sarahs-tierwelt.jimdo.com/

  5. #5
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.198

    Standard

    Bis 20 m² geht häufig als genehmigungsfreie bauliche Nebenanlage durch. Wenn es nur eine Voliere mit Gitterwänden ist kann es manchmal so wie ein Gewächshaus als "temporär" gehandhabt werden. Frage einfach mal ob du den B-Plan sehen darfst und schaust dir den Textteil an.

  6. #6

    Standard

    naja, bei uns darf ein Nebengebäude wie Gewächshaus oder Gartenhäuschen nur eine Grundfläche von 6m² und 15m³ mit max. 2,5m Höhe haben.

    Ihr habt doch mit dem Kauf von eurem Haus auch die Unterlagen wie Bebauungsplan bekommen? Schaut da mal rein oder fragt die Gemeinde. Obwohl ich die Erfahrung gemacht habe, dass unsere Gemeinde null Ahnung hat und einen noch mehr verwirrt.
    Deshalb im Bebauungsplan schauen und sich beim Baurechtsamt absichern.
    Paula & Beli

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katharina M.
    Registriert seit: 09.10.2010
    Ort: Großpösna bei Leipzig
    Beiträge: 301

    Standard

    Zitat Zitat von Zwergwidderchen Beitrag anzeigen

    Ihr habt doch mit dem Kauf von eurem Haus auch die Unterlagen wie Bebauungsplan bekommen? .
    Nicht zu jedem Gebiet gibt es auch einen Bebauungsplan. Genauer ist ein Bebauungsplan bei alter Bebauung eher selten vorhanden. Frag bei örtlichen Bauamt nach oder erkundige dich bei einem ansässigen Planungsbüro, die geben auch öfter kostenfreie Auskunft (jedenfalls geben wir kostenfreie Auskunft darüber).

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katharina M.
    Registriert seit: 09.10.2010
    Ort: Großpösna bei Leipzig
    Beiträge: 301

    Standard

    Zitat Zitat von Mareen Beitrag anzeigen
    Ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, einfach mal beim Bauamt nachfragen
    Es richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Filina
    Registriert seit: 15.09.2012
    Ort: Bremen
    Beiträge: 392

    Standard

    Ich hatte gestern mit dem Bauamt gesprochen aber die Dame war total überfordert und meinte das muss ich vor Ort klären.

    Ein bebauungsplan habe ich nicht zum Haus bekommen, da war nichts bei

    Frage ich jetzt trotzdem noch weiter nach oder mache ich das einfach?
    Ich will ja auch keine schlafenden Hunde wecken
    Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.

    http://sarahs-tierwelt.jimdo.com/

  10. #10
    addicted to pole Avatar von Mona K.
    Registriert seit: 23.07.2011
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3.371

    Standard

    Bei uns darf man bis 30 Kubikmeter frei bauen. Passt genau mit unserem Gartenhaus.
    Das Außengehege, was da dran ist, mussten wir nicht anmelden, weil man da drin nicht wohnen kann (als Mensch ).
    Ich würde nochmal nachhorchen, vielleicht findest du ja auch was im Internet?
    be a flamingo in a flock of pidgeons.

  11. #11
    Gast**
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Filina Beitrag anzeigen
    Ich hatte gestern mit dem Bauamt gesprochen aber die Dame war total überfordert und meinte das muss ich vor Ort klären.

    Ein bebauungsplan habe ich nicht zum Haus bekommen, da war nichts bei

    Frage ich jetzt trotzdem noch weiter nach oder mache ich das einfach?
    Ich will ja auch keine schlafenden Hunde wecken
    Kommt halt drauf an, wie risikofreudig du bist In den meisten Fällen geht es vermutlich gut, aber wenn du die Dumme bist und das Ganze wieder abbauen musst...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Baugenehmigung für Außenhaltung in RLP
    Von Peppels im Forum Haltung *
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 08.09.2012, 12:21

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •