Zitat Zitat von 3 Möhren Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von Anja La. Beitrag anzeigen
Ne, erbrachte Leistung ist erbrachte Leistung.
Stelle dir vor, du gehst zum konditor, bestellst eine Torte, du kommst um sie abzuholen, und der Konditor sagt:"
"Wir haben die Torte gebacken, und dann ist sie uns hingefallen. Die Matsche ist hier im Pappkarton , können Sie mitnehmen , oder hier lassen; und zahlen Sie bitte an der Kasse XY Euro."

Eigenartig, dass genau dieser Ablauf bei Ärzten so selbstverständlich für uns alle geworden ist.
Damit sind wir beim Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag. Mit dem Konditor schließt du einen Werkvertrag ab: er verpflichtet sich dazu, dir ein bestimmtes Werk (die Torte) erfolgreich herzustellen. Mit dem Arzt hingegen schließt du einen Dienstvertrag. Der Kunde vergütet diesen für seine Dienstleistung, die jedoch nicht von Erfolg gekrönt sein muss.

Insofern kann man diese zwei Dinge nicht miteinander vergleichen, was die Rechnung angeht. (Moralisch kann ich euch durchaus verstehen, aber darum geht es ja gar nicht.)

Nachzulesen z.B. hier:
http://freiberufler-werden.de/werkve...r-unterschied/