wir bzw. mein Mann hat gestern auch mal nachgefragt...der Sachbearbeiter meinte sowas wie, wenn es nicht begehbar ist, dann braucht man keine BG. Bei der Höhe murmelte er was von 3 Metern
Also so, wie ich es verstanden habe, darf es halt kein Aufenthaltsraum werden...so wird das hier auch mit Gartenhäuschen gehandhabt, man darf da keinen Tisch und Stühle reinstellen und sich dauerhaft drin aufhalten. Ansonsten darf man hier bis 75m³ Größe haben.
Grenzabstand müssten wir auch keinen einhalten. Und wir düften -wenn ich das richtig verstanden habe- so wie es bei Garagen und Nebengebäuden ist, pro Nachbar 9m am Zaun entlang bebauen.
Wünsch euch viel Erfolg, dass ihr die BG bekommt!!!!
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