Ich möchte mich nur sehr allgemein hier einschalten, ich habe das Thema zufällig gerade entdeckt. Bitte achtet darauf, dass "baugenehmigungsfrei" nur bedeutet, dass ihr keine Baugenehmigung braucht. Es heißt nicht, dass ihr die gesetzlichen Grundlagen nicht einhalten müsst! Das ist wichtig, bei genehmigungsfreien Bauvorhaben seid ihr selbst für die Prüfung zuständig was erlaubt ist und was nicht - bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben übernimmt diese Rolle das Amt.
Bei uns hier werden gelegentlich Luftbilder gemacht, alle paar Jahre mal. Die werden dann nach und nach mit dem Kataster abgeglichen und das führt dann immer wieder dazu, dass etliche Leute nach diversen Jahren ihre schwarz oder falsch gebauten Garagen, Carports, Gartenhäuser etc. wieder abreißen müssen (oder, falls sie großes Glück haben, nachträglich noch eine Genehmigung bekommen wenn es "nur" ein Schwarzbau ist, die Vorschriften aber eingehalten wurden). Ich warte schon darauf wie es hier herum in ein paar Jahren zur Sache geht, im Neubaugebiet hat nämlich fast jeder zweite gegen die Grenzbebauungsregelungen verstoßen. In dem Glauben: "Das Gartenhaus ist baugenehmigungsfrei, das darf ich hinstellen wo ich will." Ja, Gartenhäuser dürfen, soweit sie zu Abstellzwecken genutzt werden, in den Grenzabstand gestellt werden. Aber: nicht mehr auf die Grundstücksseite wo schon eine 9-Meter-Garage steht... (NRW - maximale Grenzbebauung 9 Meter pro Seite, 15 Meter gesamt).
Also seid bitte vorsichtig, und macht euch so gut es geht schlau. Ich habe mich wegen all dieser Schwierigkeiten damals für ein halbhohes Gehege entschieden in der Hoffnung, dass dieses nicht als "Gebäude" klassifiziert wird.
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