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Thema: Baugenehmigung? (ab #26)

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von SteffiSB77
    Registriert seit: 16.09.2012
    Ort: Saarbrücken
    Beiträge: 5.667

    Standard

    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Weisst du, ob bei genehmigungsfreien Bauvorhaben auch 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen?
    Bei uns mussten die eingehalten werden.
    Da haben wir Glück mit der "Gartenordnung" unseres Vermieters, da müssen "nur" die Nachbarn zustimmen, denn wir haben ingesamt nur ein 5,80 breites Grundstück....
    Was der Vermieter, Eigentümer oder die Eigentümerversammlung "sagt/ festlegt" ist nicht bindend für das Baumamt, bzw. deren Vorschriften. Bei mir hat es etwas geholfen, auch wenn es rechtlich nicht wirklich relevant seie..
    Liebe Grüße Steffi

    Bilder von meiner Kaninchenbande: http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ad.php?t=90407

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Stefanie H.
    Registriert seit: 30.10.2014
    Ort: Bad Schwalbach
    Beiträge: 195

    Standard

    Ein Gehege ist eine Nebenanlage... aber: nur dann wenn sie nicht ans Haus angebaut ist. Bei uns ist der Bebauungsplan sehr streng, ich hab derzeit eine Voliere auf einem Stück Garten stehen, wo diese defintiv nach Absprache mit dem Bauamt NICHT stehen darf. Steht da trotzdem, denn leider gibt unser Grundstück nicht viel Gestaltungsraum her, wir haben auf 30 Meter Länge ein Gefälle von gut und gern 10 Metern... und das ist mit eins der wenigen geraden Flächen.
    Also kommt die neue Voliere ans Haus, dann gilt es nicht als Nebengebäude, sondern als Bestandteil des Hauses, wie eine Terrasse. Außerdem liegt die Voliere dann innerhalb des Baufensters.
    Mit Gartenhütten muß man aufpassen, zwar sind diese bis 30 Kubik (je nach Landesbauordnung) genehmigungsfrei, aber nur dann wenn sie NICHT zum Aufenthalt geeignet sind. Eine typische Laube wäre also nicht erlaubt ... wenn man zb eine Sitzgruppe reinstellen könnte.
    Auch wenn genehmigungsfrei, muß man trotzdem die Abstandsflächen einhalten, üblicherweise 3 m, und eben das Baufenster beachten. Außerdem darf nur ein bestimmter Teil des Grundstückes überhaupt bebaut sein (GFZ im Bebauungsplan). Und um die Bürokratie abzurunden, sind meist auch nur gewisse Anzahlen an Nebengebäuden erlaubt, zb hier pro Grundstück EIN untergeordnetes Gebäude zu Abstellzwecken, zu Gehegen steht in der Bauordnung natürlich gar nix. Scheint nicht üblich zu sein. Allerdings dürfen solche Nebengebäude dann auch unter ganz bestimmten Umständen direkt auf die Grenze. Aber nicht 50 cm davor, das wäre verboten und man hätte wieder die 3 m Abstand zu halten...
    Da wirste bekloppt wenn du tiefer einsteigst.
    Ebenso hab ich zwar herausgefunden, daß mein Zaun nur 1,2 m hoch sein darf, wenn er auf der Grenze steht, aber was wenn ich innerhalb des Grundstücks einen 2 m Zaun ziehe, dazu gibts anscheinend gar keine Regelung.
    Wegen der Volierenbewohner (Kaninchen und Eichhörnchen) müßte meine Voli und der Auslauf allseitig zu und mind. 2.5 m hoch sein.

  3. #3
    Lupine
    Gast

    Standard

    Ich möchte mich nur sehr allgemein hier einschalten, ich habe das Thema zufällig gerade entdeckt. Bitte achtet darauf, dass "baugenehmigungsfrei" nur bedeutet, dass ihr keine Baugenehmigung braucht. Es heißt nicht, dass ihr die gesetzlichen Grundlagen nicht einhalten müsst! Das ist wichtig, bei genehmigungsfreien Bauvorhaben seid ihr selbst für die Prüfung zuständig was erlaubt ist und was nicht - bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben übernimmt diese Rolle das Amt.

    Bei uns hier werden gelegentlich Luftbilder gemacht, alle paar Jahre mal. Die werden dann nach und nach mit dem Kataster abgeglichen und das führt dann immer wieder dazu, dass etliche Leute nach diversen Jahren ihre schwarz oder falsch gebauten Garagen, Carports, Gartenhäuser etc. wieder abreißen müssen (oder, falls sie großes Glück haben, nachträglich noch eine Genehmigung bekommen wenn es "nur" ein Schwarzbau ist, die Vorschriften aber eingehalten wurden). Ich warte schon darauf wie es hier herum in ein paar Jahren zur Sache geht, im Neubaugebiet hat nämlich fast jeder zweite gegen die Grenzbebauungsregelungen verstoßen. In dem Glauben: "Das Gartenhaus ist baugenehmigungsfrei, das darf ich hinstellen wo ich will." Ja, Gartenhäuser dürfen, soweit sie zu Abstellzwecken genutzt werden, in den Grenzabstand gestellt werden. Aber: nicht mehr auf die Grundstücksseite wo schon eine 9-Meter-Garage steht... (NRW - maximale Grenzbebauung 9 Meter pro Seite, 15 Meter gesamt).

    Also seid bitte vorsichtig, und macht euch so gut es geht schlau. Ich habe mich wegen all dieser Schwierigkeiten damals für ein halbhohes Gehege entschieden in der Hoffnung, dass dieses nicht als "Gebäude" klassifiziert wird.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jeanette K.
    Registriert seit: 20.10.2008
    Ort: Uff dr Alb
    Beiträge: 746

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    So, nach unzähligen Telefonaten bin ich (zumindest etwas) schlauer. Wir haben uns mittlerweile doch gegen ein Stahlgehege und für ein Carport mit integrierten Abstellraum entschieden. Größe 3x7 m.

    Würden wir das Carport als Carport nutzen, wäre es genehmigungsfrei. Da aber kein Auto drin stehen wird, müssen wir tatsächlich einen Bauantrag stellen

    Zumindest scheint es kein Problem zu sein, dass wir nur 1 m zur Grenze hätten, weil es in der überbaubaren Fläche ist...

    Da wird man auch noch für bestraft, dass man ehrlich sein will

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.264

    Standard



    wir bzw. mein Mann hat gestern auch mal nachgefragt...der Sachbearbeiter meinte sowas wie, wenn es nicht begehbar ist, dann braucht man keine BG. Bei der Höhe murmelte er was von 3 Metern
    Also so, wie ich es verstanden habe, darf es halt kein Aufenthaltsraum werden...so wird das hier auch mit Gartenhäuschen gehandhabt, man darf da keinen Tisch und Stühle reinstellen und sich dauerhaft drin aufhalten. Ansonsten darf man hier bis 75m³ Größe haben.

    Grenzabstand müssten wir auch keinen einhalten. Und wir düften -wenn ich das richtig verstanden habe- so wie es bei Garagen und Nebengebäuden ist, pro Nachbar 9m am Zaun entlang bebauen.

    Wünsch euch viel Erfolg, dass ihr die BG bekommt!!!!
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

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