Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Es gibt hier einen B-Plan
Heisst das dann, dass das Gehege nur im Baubereich (also ich meine den Bereich, wo Haus, bzw. Nebengebäude stehen dürfen) stehen darf?
Wenn der Nachbar einverstanden ist, darf ich dann trotzdem an den Zaun bauen?
Und könnte der Nachbar, der an der anderen Zaunseite wohnt dann Veto einlegen?
Du musst dir den B-Plan besorgen und im Textteil B stehen die Festsetzungen drin.
Speziell zb. Zaunhöhe und sogar teils die Beschaffenheit unter Pkt. Einfriedungen.
Was wo gebaut werden darf mit wieviel versiegelter Fläche usw.
In der blauen Baugrenze dürfen dann nur Bauten entsprechend der Festsetzungsschablone aufgestellt werden.
Was in den Flächen ausserhalb aufgestellt und ggf. wo abgewichen werden darf, steht da auch drin.
Wer in einem B-Plan Gebiet baut, kann ggf. ein vereinfachtes Verfahren beantragen.
Aber nach meiner Erfahrung steht durch oft sehr viel "Mist" drin was oft Schwierigkeiten macht.
Teils sind sogar idiotischerweise Carports und Stellplätze auf dem Grundstück untersagt.
Geändert von Nettimaus (29.03.2016 um 15:21 Uhr)
Ihr fehlt mir so![]()
Franz+Minchen, Flocke+Biene, Gracy+Rufus, Krümel, Leni, Odin ,Hoppel, Anton, Ella, Luna, Alice, Rolfi, Yoshi, Günni, Garry, Paula, Eddy, Percy, Mila, Fritzy und Havanna in meinem Herzen lebt ihr für immer weiter
B-Plan hab ich da....den haben wir schon anderweitig gebraucht...aber die ganzen Formulierungen sind manchmal verwirrend.
Ja, mit Stellplatzvorschriften haben wir auch schon Bekanntschaft gemacht...für nen kleinen Anbau müssen wir 2 Stellplätze schaffen...der Vorplatz der Garage is natürlich keiner. Dabei hatten wir noch Glück, in der Gemeinde sind sie etwas großzügiger als das Land. Und für den Altbestand müssen wir zum Glück keinen neuen schaffen.
Die Verwirrung ist perfekt
Ich weiss jetzt zumindest, wie viele Bäume auf dem Grundstück stehen müssen
Viel gibt der Plan nicht her, was mich irgendwie Richtung Gehege bringt.
Gilt ein Gehege als Nebenanlage?
Im B-Plan steht, man dürfte die zulässige Grundfläche von u.a. Nebenanlagen um 50% überschreiten bis max. GRZ 0,6
Bedeutet das, dass man 50% über die Baulinie bzw. Baugrenze hinaus Nebenanlagen errichten darf?
(Wenn ich nur den Bereich innerhalb der Baugrenze rechne, komme ich niemals auf GRZ 0,6)
Wenn das ginge, könnte ich das Gehege als genehmigungsfreies Bauvorhaben AUßERHALB der Baugrenze errichten?
Von Landesseite hätte ich da bis 75m³, im B-Plan ist nur die Größe eines Gerätehäuschens festgelegt.
Liebe Grüße Steffi
Bilder von meiner Kaninchenbande: http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ad.php?t=90407
Ein Gehege ist eine Nebenanlage... aber: nur dann wenn sie nicht ans Haus angebaut ist. Bei uns ist der Bebauungsplan sehr streng, ich hab derzeit eine Voliere auf einem Stück Garten stehen, wo diese defintiv nach Absprache mit dem Bauamt NICHT stehen darf. Steht da trotzdem, denn leider gibt unser Grundstück nicht viel Gestaltungsraum her, wir haben auf 30 Meter Länge ein Gefälle von gut und gern 10 Metern... und das ist mit eins der wenigen geraden Flächen.
Also kommt die neue Voliere ans Haus, dann gilt es nicht als Nebengebäude, sondern als Bestandteil des Hauses, wie eine Terrasse. Außerdem liegt die Voliere dann innerhalb des Baufensters.
Mit Gartenhütten muß man aufpassen, zwar sind diese bis 30 Kubik (je nach Landesbauordnung) genehmigungsfrei, aber nur dann wenn sie NICHT zum Aufenthalt geeignet sind. Eine typische Laube wäre also nicht erlaubt ... wenn man zb eine Sitzgruppe reinstellen könnte.
Auch wenn genehmigungsfrei, muß man trotzdem die Abstandsflächen einhalten, üblicherweise 3 m, und eben das Baufenster beachten. Außerdem darf nur ein bestimmter Teil des Grundstückes überhaupt bebaut sein (GFZ im Bebauungsplan). Und um die Bürokratie abzurunden, sind meist auch nur gewisse Anzahlen an Nebengebäuden erlaubt, zb hier pro Grundstück EIN untergeordnetes Gebäude zu Abstellzwecken, zu Gehegen steht in der Bauordnung natürlich gar nix. Scheint nicht üblich zu sein. Allerdings dürfen solche Nebengebäude dann auch unter ganz bestimmten Umständen direkt auf die Grenze. Aber nicht 50 cm davor, das wäre verboten und man hätte wieder die 3 m Abstand zu halten...
Da wirste bekloppt wenn du tiefer einsteigst.
Ebenso hab ich zwar herausgefunden, daß mein Zaun nur 1,2 m hoch sein darf, wenn er auf der Grenze steht, aber was wenn ich innerhalb des Grundstücks einen 2 m Zaun ziehe, dazu gibts anscheinend gar keine Regelung.
Wegen der Volierenbewohner (Kaninchen und Eichhörnchen) müßte meine Voli und der Auslauf allseitig zu und mind. 2.5 m hoch sein.
Ich möchte mich nur sehr allgemein hier einschalten, ich habe das Thema zufällig gerade entdeckt. Bitte achtet darauf, dass "baugenehmigungsfrei" nur bedeutet, dass ihr keine Baugenehmigung braucht. Es heißt nicht, dass ihr die gesetzlichen Grundlagen nicht einhalten müsst! Das ist wichtig, bei genehmigungsfreien Bauvorhaben seid ihr selbst für die Prüfung zuständig was erlaubt ist und was nicht - bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben übernimmt diese Rolle das Amt.
Bei uns hier werden gelegentlich Luftbilder gemacht, alle paar Jahre mal. Die werden dann nach und nach mit dem Kataster abgeglichen und das führt dann immer wieder dazu, dass etliche Leute nach diversen Jahren ihre schwarz oder falsch gebauten Garagen, Carports, Gartenhäuser etc. wieder abreißen müssen (oder, falls sie großes Glück haben, nachträglich noch eine Genehmigung bekommen wenn es "nur" ein Schwarzbau ist, die Vorschriften aber eingehalten wurden). Ich warte schon darauf wie es hier herum in ein paar Jahren zur Sache geht, im Neubaugebiet hat nämlich fast jeder zweite gegen die Grenzbebauungsregelungen verstoßen. In dem Glauben: "Das Gartenhaus ist baugenehmigungsfrei, das darf ich hinstellen wo ich will." Ja, Gartenhäuser dürfen, soweit sie zu Abstellzwecken genutzt werden, in den Grenzabstand gestellt werden. Aber: nicht mehr auf die Grundstücksseite wo schon eine 9-Meter-Garage steht... (NRW - maximale Grenzbebauung 9 Meter pro Seite, 15 Meter gesamt).
Also seid bitte vorsichtig, und macht euch so gut es geht schlau. Ich habe mich wegen all dieser Schwierigkeiten damals für ein halbhohes Gehege entschieden in der Hoffnung, dass dieses nicht als "Gebäude" klassifiziert wird.
So, nach unzähligen Telefonaten bin ich (zumindest etwas) schlauer. Wir haben uns mittlerweile doch gegen ein Stahlgehege und für ein Carport mit integrierten Abstellraum entschieden. Größe 3x7 m.
Würden wir das Carport als Carport nutzen, wäre es genehmigungsfrei. Da aber kein Auto drin stehen wird, müssen wir tatsächlich einen Bauantrag stellen![]()
Zumindest scheint es kein Problem zu sein, dass wir nur 1 m zur Grenze hätten, weil es in der überbaubaren Fläche ist...
Da wird man auch noch für bestraft, dass man ehrlich sein will![]()
wir bzw. mein Mann hat gestern auch mal nachgefragt...der Sachbearbeiter meinte sowas wie, wenn es nicht begehbar ist, dann braucht man keine BG. Bei der Höhe murmelte er was von 3 Metern
Also so, wie ich es verstanden habe, darf es halt kein Aufenthaltsraum werden...so wird das hier auch mit Gartenhäuschen gehandhabt, man darf da keinen Tisch und Stühle reinstellen und sich dauerhaft drin aufhalten. Ansonsten darf man hier bis 75m³ Größe haben.
Grenzabstand müssten wir auch keinen einhalten. Und wir düften -wenn ich das richtig verstanden habe- so wie es bei Garagen und Nebengebäuden ist, pro Nachbar 9m am Zaun entlang bebauen.
Wünsch euch viel Erfolg, dass ihr die BG bekommt!!!!
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