Die verfahrensfreien Vorhaben sind im § 50 der jeweiligen LBO verankert und im Anhang zu § 50 Abs. 1 (LBO – Verfahrensfreie Vorhaben) die verfahrensfreien Vorhaben aufgelistet
Ob es sich um ein Gebäude, Wohngebäude oder eine bauliche Anlage handelt wird § 2 der LBO definiert.
Im § 6 LBO kann man die Abstandsflächen in Sonderfällen und im §5 die allg. Abstandsflächen herauslesen.
Man muss auch wissen ob man in einem B-Plan Gebiet wohnt.
Für Jeanette gilt die LBO Bw.
Und ganz wichtig ...bei Telefonaten mit dem Amt eine Aktennotiz mit Gesprächsinhalt und Namen und Datum machen und diese in Kopie zum Amt schicken.
Denn wenn euch gesagt wird, es ist verfahrensfrei und in 10 Jahren gibt es einen Bearbeiter der es anders sieht, könnt ihr das Protokoll vorweisen
Ich hab täglich damit zu tun und leider oder auch zum Glück (je nachdem..) spielt es eine große Rolle wie der Bearbeiter die Gesetze und die Kommentare zum Gesetz interpretiert.
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