
Zitat von
Annika S.
Hallo,
der Verlust tut mir sehr leid.
Ich kann mich mausefusses komplett anschließen. Eine gute Pflegestelle nimmt die Tiere zurück falls a) die Haltung aufgegeben werden möchte oder b) die Vergesellschaftung schon scheitern sollte - auch das kann ja mal passieren.
Die Tierheime haben meist eine extra Klausel in ihrem Schutzvertrag die ausdrücklich die Rückgabe des Tieres verlangt und die Weitervermittlung an unbekannte Dritte untersagt. Denn auch die möchten in der Regel wissen, was aus ihrem Schützling wird.
VG
Annika
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