Schade, dass die Diskussion hier so weit vom eigentlichen Thema abgewichen ist.

Den Bereich der Ernährung finde ich ganz toll, der Rest ist persönliche Meinung. Auch die Auslegung des Tierschgutzgesetzt ist äusserst einseitig.

Das Tierschutzgestez lässt die Möglichkeit der Kastration eindeutig zu (da bedarfs es auch keiner juristischen Ausbildung oder Fachkommentare, um dies zu verstehen):

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn...

5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Das wird weder ein Unterschied zwischen männlich noch weiblich gemacht, noch muss eine weiterführende Indikation für die Kastration vorliegen.


Ich möchte mich damit eigentlich nicht an der Diskussion beteiligen, ich möchte es aber auch nicht unkommentiert im Raum stehen lassen, dass sich jeder Halter/ TA strafbar, der ein Kaninchen kastrieren lässt. Dem ist schlichtweg nicht so.