Zitat Zitat von .Andreas Beitrag anzeigen
Das sind die relevanten Passagen aus dem Tierschutzgesetz:
Zitat Zitat von TschG
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Quelle: TierSchG
Dazu die neueste Änderung: Bundesgesetzblatt Teil I, 2013, Nr. 36 vom 12.07.2013; Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
@Andreas

Ich weiß von jemandem, der vor ca. 20 Jahren Kaninchengruppen nach Geschlechtern getrennt hielt, weil er keinen TA fand, der eine Kastration ohne medizinische Indikation machen wollte.
Scheinbar klappte das auch gut mit den unkastrierten Rammlern. Ich weiß nicht, was derjenige anders gestaltet hat, dass es klappte, denke aber, dass es wahrscheinlich nicht allzu viele Tiere auf nicht zu kleinem Raum waren. Auch da hatte es wohl innige Freundschaften zwischen den Herren gegeben.
Damals war scheinbar der Punkt 5 im TschG noch nicht so genau oder gar nicht geregelt. Weißt Du darüber etwas? Ich war schonmal auf der Suche nach einer älteren Fassung des TschG, hatte aber leider keine gefunden.