Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...
Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?
Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?
Bsp:
"Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""
Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html
Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
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