
Zitat von
Fellfie
Und ja- man darf lügen,
Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?
Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?
Bsp:
"Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""
Quelle:
https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html
Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
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