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Thema: Mietwohnung

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.290

    Standard

    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.
    Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...

    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen

    Und ja- man darf lügen,
    Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
    Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?

    Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?

    Bsp:

    "Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""

    Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html

    Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  2. #22
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
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    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.309

    Standard

    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.
    Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...
    Auch Kafigkaninchen ist Auslauf zu gewähren. Ich denke schon, dass das durch das Tierschuzugesetz (Keinem Wirbeltier darf unnötiges Leid zugefügt werden) gedeckt ist. Wie wollen die denn beweisen, dass das nicht während des Freulaufs passiert ist? Da wäre die Versicherung in der Beweispflicht.


    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen

    Und ja- man darf lügen,
    Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
    Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?

    Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?

    Bsp:

    "Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""

    Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html

    Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
    Du hast natürlich Recht und ich würde nicht sagen, dass "Man darf lügen" grundsätzlich greift. Vielleicht sollte ich umformulieren mit "In diesem Fall darf man lügen", denn es geht um eine Sache, die der Vermieter ohnehin nicht verbieten kann, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir von einer "handelsüblichen" Menge Kaninchen reden (also irgendwie 1-4) und nicht direkt 10 (das dürfte dann wieder verboten werden soweit ich weiß). Du darfst ja auch beim Vorstellungsgespräch z.B. verschweigen, dass du schwanger bist oder sogar geradeheraus "Nein, bin ich nicht" sagen, obwohl du es besser weißt. Das ist dann kein Kündigungsgrund.

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.309

    Standard

    P.S.: Ich kann zum Lügen-Thema ja gleich mal meine Mutter fragen. Die arbeitet für eine Wohnungsgenossenschaft in der Vermietung.

  4. #24
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
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    Standard

    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.
    Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...
    Auch Kafigkaninchen ist Auslauf zu gewähren. Ich denke schon, dass das durch das Tierschuzugesetz (Keinem Wirbeltier darf unnötiges Leid zugefügt werden) gedeckt ist. Wie wollen die denn beweisen, dass das nicht während des Freulaufs passiert ist? Da wäre die Versicherung in der Beweispflicht.


    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen

    Und ja- man darf lügen,
    Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
    Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?

    Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?

    Bsp:

    "Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""

    Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html

    Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
    Du hast natürlich Recht und ich würde nicht sagen, dass "Man darf lügen" grundsätzlich greift. Vielleicht sollte ich umformulieren mit "In diesem Fall darf man lügen", denn es geht um eine Sache, die der Vermieter ohnehin nicht verbieten kann, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir von einer "handelsüblichen" Menge Kaninchen reden (also irgendwie 1-4) und nicht direkt 10 (das dürfte dann wieder verboten werden soweit ich weiß). Du darfst ja auch beim Vorstellungsgespräch z.B. verschweigen, dass du schwanger bist oder sogar geradeheraus "Nein, bin ich nicht" sagen, obwohl du es besser weißt. Das ist dann kein Kündigungsgrund.
    ja, ich hab auch ein Urteil gefunden, wo es heisst:

    „Die Haltung dreier Hasen und eines Meerschweinchens hält sich noch im Rahmen des sozial üblichen Bewohnens im Sinne des § 13 Abs. 1 WEG, sofern die Tiere in einem ordentlichen Stall im Zimmer gehalten werden. Die Haltung dieser Tiere kann daher nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden“ (zitiert LG Stuttgart, Beschluss vom 19. Dezember 2011, Az.: 2 S 21/11; AG Ludwigsburg, Urteil vom 16. März 2011, Az.: 20 C 2906/10).

    Quelle: https://www.mietrecht.org/tierhaltun...n-mietwohnung/
    LG Sandra

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