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Thema: Mietwohnung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
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    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Das muss noch nicht mal sein, dass der Vermieter tierfeindlich ist. Wie ich es oben ja schon geschrieben habe, hat mir einer erzählt, dass es ihm leid täte...er hatte nichts gegen Tiere, nur einfach Angst, dass wieder was an seiner Wohnung kaputt gemacht würde.

    Manche können sich das auch schlichtweg nicht leisten, nach jedem Mieter umfangreiche Reparaturen durchzuführen.
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.

    Und ja- man darf lügen, ich persönlich würde es aber nicht tun, außer vielleicht in einer Stadt, in der bezahlbarer Wohnraum Goldstaub ist. Am Ende hat man dann nur Ärger mit dem Vermieter wenn es raus kommt- und das kommt es oft. ich würde also ehrlich sagen, dass ich X Kaninchen habe, wie ich die owhnung zu schützen gedenke und auf die Versicherung verweisen, wenn doch etwas kaputt gemacht werden sollte,

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Aus dem, was ich hier lese, muss ich schließen, dass es nicht überall in der Republik üblich ist, eine Kaution zu nehmen. Sollte ein Mieter wirklich so unverschämt sein und die Wohnung nicht ordentlich repariert zurückgeben, müssten doch zwei bis drei Monaten reichen, um die Schäden eines Kaninchen zu decken.

    Ich hoffe auch, daß die Suche der Bekannten bald ein Ende hat. Dauert sie doch schon bald über ein Jahr. Und wenn man nicht schlafen kann weil die Nachbarn da drüber saufen trampeln randalieren... Und die Verwaltung natürlich nichts tut... sie ist scheinbar nicht an ruhigen, sauberen, sehr anständigen Mietern interessiert, die lediglich gerne mal wieder ganz schlafen würden.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mareen
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    Beiträge: 668

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    Naja ob eine Kaution für angeknabberte Türen+Rahmen, Fußbodenleistungen und ggf. noch Löcher in den Wänden reicht? Und vielleicht gibt es noch weitere Mängel, die unabhängig von den Kaninchen vorliegen.

    Und mal fernab des Geldes ist das auch ein riesen Aufwand. Der Vermieter muss sich um die Reparaturen kümmern und kann währenddessen nicht vermieten. Dann weiß ich nicht, ob er die Kaution so einfach "behalten" darf oder das irgendwie aus rechtlicher Sicht noch begründet werden muss?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
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    Beiträge: 2.257

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    Zitat Zitat von Mirabelle Beitrag anzeigen
    Naja ob eine Kaution für angeknabberte Türen+Rahmen, Fußbodenleistungen und ggf. noch Löcher in den Wänden reicht? Und vielleicht gibt es noch weitere Mängel, die unabhängig von den Kaninchen vorliegen.

    Und mal fernab des Geldes ist das auch ein riesen Aufwand. Der Vermieter muss sich um die Reparaturen kümmern und kann währenddessen nicht vermieten. Dann weiß ich nicht, ob er die Kaution so einfach "behalten" darf oder das irgendwie aus rechtlicher Sicht noch begründet werden muss?
    So, ist es, der Vermieter hat ja noch den den Mietausfall, Zeitaufwand und den Ärger.

    Und was ist, wenn der Mieter abstreitet, dass die Schäden von ihm verursacht wurden oder dass er Tiere in der Wohnung gehalten hat?

    Wie oft bleiben denn Vermieter auf den Kosten sitzen, die Mietnomaden verursacht haben?

    Ja, wenn das nur alles so einfach wäre....
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
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    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.
    Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...

    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen

    Und ja- man darf lügen,
    Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
    Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?

    Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?

    Bsp:

    "Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""

    Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html

    Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
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    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.
    Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...
    Auch Kafigkaninchen ist Auslauf zu gewähren. Ich denke schon, dass das durch das Tierschuzugesetz (Keinem Wirbeltier darf unnötiges Leid zugefügt werden) gedeckt ist. Wie wollen die denn beweisen, dass das nicht während des Freulaufs passiert ist? Da wäre die Versicherung in der Beweispflicht.


    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen

    Und ja- man darf lügen,
    Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
    Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?

    Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?

    Bsp:

    "Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""

    Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html

    Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
    Du hast natürlich Recht und ich würde nicht sagen, dass "Man darf lügen" grundsätzlich greift. Vielleicht sollte ich umformulieren mit "In diesem Fall darf man lügen", denn es geht um eine Sache, die der Vermieter ohnehin nicht verbieten kann, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir von einer "handelsüblichen" Menge Kaninchen reden (also irgendwie 1-4) und nicht direkt 10 (das dürfte dann wieder verboten werden soweit ich weiß). Du darfst ja auch beim Vorstellungsgespräch z.B. verschweigen, dass du schwanger bist oder sogar geradeheraus "Nein, bin ich nicht" sagen, obwohl du es besser weißt. Das ist dann kein Kündigungsgrund.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.283

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    P.S.: Ich kann zum Lügen-Thema ja gleich mal meine Mutter fragen. Die arbeitet für eine Wohnungsgenossenschaft in der Vermietung.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
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    Beiträge: 2.257

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    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
    Hier ist hinzuzufügen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Kleintiere in der Regel ab. Sollte man daher als Tierhalter auf jeden Fall haben.
    Würde auch nicht schaden, bei der Versicherung mal nachzufragen, was genau denn abgedeckt ist. Könnte ja sein, dass die Versicherung ne andere Vorstellung hat (wie so oft).
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie sagt, Kaninchen gehören in den Käfig und wenn sie frei in der Wohnung laufen sind Schäden vorprogrammiert und sie zahlen nicht oder so Ähnlich...ist jetzt rein spekulativ...
    Auch Kafigkaninchen ist Auslauf zu gewähren. Ich denke schon, dass das durch das Tierschuzugesetz (Keinem Wirbeltier darf unnötiges Leid zugefügt werden) gedeckt ist. Wie wollen die denn beweisen, dass das nicht während des Freulaufs passiert ist? Da wäre die Versicherung in der Beweispflicht.


    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen

    Und ja- man darf lügen,
    Da diese Aussage hier schon mehrmals geschrieben wurde, erlaube ich mir mal zu fragen, woher ihr das wisst....rechtliche Grundlage?
    Und mal die Gegenfrage: Darf der Vermieter den Mieter anlügen?

    Wieso kann ein Gericht eine fristlose Kündigung wegen Lüge des Mieter als rechtens ansehen, wenn man seinen Vermieter anlügen darf.?

    Bsp:

    "Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden.""

    Quelle: https://www.experto.de/businesstipps...kuendigen.html

    Da ging es zwar um etwas ganz anderes, aber der Grundsatz bezüglich des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde doch auch greifen, wenn man dem Vermieter (nicht erlaubte) Haustiere verschweigt.
    Du hast natürlich Recht und ich würde nicht sagen, dass "Man darf lügen" grundsätzlich greift. Vielleicht sollte ich umformulieren mit "In diesem Fall darf man lügen", denn es geht um eine Sache, die der Vermieter ohnehin nicht verbieten kann, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir von einer "handelsüblichen" Menge Kaninchen reden (also irgendwie 1-4) und nicht direkt 10 (das dürfte dann wieder verboten werden soweit ich weiß). Du darfst ja auch beim Vorstellungsgespräch z.B. verschweigen, dass du schwanger bist oder sogar geradeheraus "Nein, bin ich nicht" sagen, obwohl du es besser weißt. Das ist dann kein Kündigungsgrund.
    ja, ich hab auch ein Urteil gefunden, wo es heisst:

    „Die Haltung dreier Hasen und eines Meerschweinchens hält sich noch im Rahmen des sozial üblichen Bewohnens im Sinne des § 13 Abs. 1 WEG, sofern die Tiere in einem ordentlichen Stall im Zimmer gehalten werden. Die Haltung dieser Tiere kann daher nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden“ (zitiert LG Stuttgart, Beschluss vom 19. Dezember 2011, Az.: 2 S 21/11; AG Ludwigsburg, Urteil vom 16. März 2011, Az.: 20 C 2906/10).

    Quelle: https://www.mietrecht.org/tierhaltun...n-mietwohnung/
    LG Sandra

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