Ich habe heute ein paar Zweige Weide abgeschnitten.
Diese "Knospen" dran... dürfen die mitgefüttert werden?**
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Ich habe heute ein paar Zweige Weide abgeschnitten.
Diese "Knospen" dran... dürfen die mitgefüttert werden?**
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"Es gibt keine Verbindung zwischen Politik und Wahrheit, Captain." - Londo, (Babylon 5, 3x02"Bombenterror" )
Vielleicht sollte man schon mal eine Reise zum Andromeda-Nebel in Erwägung ziehen...
Dürfen sie.
Meine mögen sie nicht und lassen sie liegen.
Liebe Grüße, Anja
Danke dir, Anja.*![]()
"Es gibt keine Verbindung zwischen Politik und Wahrheit, Captain." - Londo, (Babylon 5, 3x02"Bombenterror" )
Vielleicht sollte man schon mal eine Reise zum Andromeda-Nebel in Erwägung ziehen...
Weiden mit Kätzchen stehen allerdings streng unter Naturschutz und dürfen zur Zeit gar nicht geschnitten werden.,.
Also denke bitte auch an die Insekten die auf diese Nahrung zwingend angewisen sind!!
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Dürfen sie mitessen.
Die Belehrung wollt ich auch noch loswerden, da vielleicht gar nicht bewusst: die Bienen brauchen die Weiden nun zum Überleben.
Für die Kaninchen am besten alles mögliche andere Schneiden und Füttern.
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“
Danke euch.
Ja, ich weiß schon, dass die Weiden momentan geschützt sind. Ich schneide auch normalerweise keine Weide, die noch keine Blätter trägt.
Ich habe es nur gemacht, weil mein Neuzugang weder Heu noch getrocknete Weidenzweige benagt/frisst und ich und meine TÄ auch den Verdacht haben, dass er etwas mit den Schneidezähnen entwickeln könnte.*
Deshalb hatte ich heute ein paar Zweige abgeknipst, um zu sehen, ob er an frischer Weide eher nagt.
Keine Angst, ich nehme den Bienen nichts weg.*![]()
"Es gibt keine Verbindung zwischen Politik und Wahrheit, Captain." - Londo, (Babylon 5, 3x02"Bombenterror" )
Vielleicht sollte man schon mal eine Reise zum Andromeda-Nebel in Erwägung ziehen...
Ich meine (bin mir aber unsicher), dass das im Bundesnaturschutzgesetz steht. Falls es da dann nicht stehen sollte, möglicherweise in einem entsprechenden Kommentar zum Gesetz oder im der Artenschutzverordnung oder Bundesartenschutzverordnung.
Vermutlich wird man zu dem Verbot die Weidenkätzen der Natur zu entnehmen über zig Umwege kommen, da die verschiedenen Gesetze oder Abkommen permanent auf das jeweils andere verweisen.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39-43 Hier ist die Schnittzeit festgelegt.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Dann wird es garantiert in einem/r der zig Kommentaren, Anhängen oder Verordnungen stehen.![]()
Mit Naturschutzgesetzen kam ich bisher kaum in Kontakt, da ich es in meiner Laufbahn noch nie gebraucht habe. Möglicherweise kann einem aber eine der zuständigen Umweltbehörden Auskunft geben.
In dem Link, den Du erwähnst, steht genau drin, was mich so stutzig gemacht hat: "(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." - das hiesse geradewegs, dass Du ein paar Zweige auch einer blühenden Weide mitnehmen dürftest.
Erst Recht dürftest Du das, wenn es im eigenen Garten steht:
"(5) Es ist verboten,
1. [...]
2.
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,"
Deshab möchte ich gerne wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Behauptung aufgestellt wird, Weidenkätzchen stünden unter strengem Schutz.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Stimmt, ich vergaß dein Jurastudium in der Kindertagesstätte.
Aber mal im Ernst....es gibt immer Ausnahmeregelungen in Gesetzestexten, diese sind eben meistens in Kommentaren, Anhängen oder Verordnungen festgelegt. Aber wie gesagt, habe ich mich bisher nicht damit beschäftigen müssen.
Außerdem macht es mir keinerlei Bauchweh Weidenkätzen während der Blüte eben nicht zu beschneiden.
Es geht nicht um Deine Bauchgefühle, es geht um eine Behauptung, zu der ich gerne die gesetzliche Grundlage kennen würde.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Hier steht zumindest, dass Salweide besonders geschützt ist. Die Definition, "besonders geschützt" bedeutet, habe ich leider nicht gefunden.
http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html
Link funktioniert nicht, deshalb hier die Kopie des Textes. Man muss in das Suchfeld nur "Weide" eingeben, dann kann man's in der Datenbank WISIA ordentlich lesen.
Taxon Information
gültiger Name:
Salix salviifolia australis FRANCO
Gruppe:
Höhere Pflanzen
Taxonomie:
Cormobionta Angiospermae Dicotyledonae Dilleniidae Salicales Salicaceae Salix Salix salviifolia
Synonyme und Schreibweisen:
Salix salvifolia australis FRANCO
Salix salvifolia australis FRANCO
Salix salviifolia subsp. australis
Landespr. Namen:
Salbeiblättrige Weide
WISIA logo
ein Service des
BfN Logo
unterstützt von
science4you Logo
Schutz:
Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
Anhang:II Salix salvifolia australis
FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
Anhang:IV Salix salvifolia australis
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
Status:s Salix salviifolia subsp. australis
Detaillierte Schutzdaten:
Unterschutzstellung Datum Bemerkung
Besonders geschützt nach BNatSchG seit 09.05.98
Erstlistung seit 09.05.98
Weitere Informationen zur Entwicklung der Historie der Regelwerke erhalten Sie hier
Erläuterung zur Schutzhistorie:
"Erstlistung" bedeutet erstmaliger Schutz nach einem rechtlich bindenden Regelwerk (WA, EG-VO, BArtSchV, BNatSchG mit Verweis auf Anhang IV FFH, VSR).
"Höchstschutz" bedeutet frühester Zeitpunkt des Schutzes nach einem der drei Regelwerke (Anhang I WA, C Teil 1 der VO (EWG) Nr. 3626/82 bzw. nach Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97) und dient zur Anwendung des Art. Art. 8 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 338/97.
"Besonders geschützt nach BNatSchG" bedeutet seit wann eine Art nach nationalem Recht als "besonders geschützt" gilt.
Das Internetangebot WISIA-Online dient als Hilfsmittel zur Ermittlung des vom Gesetzgeber festgelegten Schutzumfangs; verbindlich sind im Zweifelsfall die betreffenden Gesetzestexte und ihre Anhänge!
Hier geht es um Bäume und den Schutz von Wildtieren im Allgemeinen:
http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf
Leider finde ich die 100%ige Quelle nicht, kann mich da nur auf Allgemeinwissen und meiner Liebe zu Bienen berufen. Muss nochmal nachschauen, auf Imkerseiten gibt es dazu Aussagen, dass Bienen die Weidenkätzchen als Erstnahrung brauchen.
Ich finde es auch egal, ob es gesetzlich geregelt ist oder nicht. Ich halte mich nicht an alle Gesetze (z.B. beim Parken oder an der roten Fußgängerampel wenn keine Kinder in Sicht sind) und finde Weidenkätzchen für die Bienen schützenswert. - Schneide sie deshalb jetzt also nicht. Wenn ich frische Weidenrinde brauchen würde, z.B. wg. Bauchproblemen bei den Nins finde ich notfalls auch Äste ohne Kätzchen. Die würde ich in so einem besonderen Fall in kleinen Mengen wiederum auch dann schneiden, wenn's gesetzlich verboten ist.
Ich könnte jetzt noch anführen, dass schon mein Opa damals gesagt hat, dass... aber ist ja auch kein Gesetz.
Geändert von Heike O. (03.04.2016 um 10:45 Uhr)
Hat's Kaninchen keinen Spaß, schenk' ihm grünes Gras.
Auch Grünkohl und Radiccio machen das Kaninchen froh.
Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass es meistens in den Landesgesetzen steht.
Im hessischen steht:
§ 36
Allgemeiner Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen
(1) Es ist verboten,
1. ohne vernünftigen Grund wild wachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten;
.....(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für
2. das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen sowie die Entnahme von Blumen, Gräsern und Farnkraut sowie von Zweigen in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch; dies gilt nicht für besonders geschützte Arten und Pflanzen, die Kätzchen tragen;.....
In den meisten Landesgesetzen findet man solche Hinweise. Nur habe ich keinen Bock die Gesetze aller Bundesländer zu überfliegen und alle Querverweise, Kommentare, Anhänge etc zu lesen.
Danke, so geht's. Besonders geschützt habe ich irgendwann mal gelesen - in diesem Fall steht es unter Schutz, weil viele Arten der roten Liste von der Salweide naschen. ABer ist ja okay so.
Mir ist das eigentlich egal, das muss jede und jeder für sich selbst entscheiden: ich hab im Zweifel lieber den Opa als eine Argumentation mit dem Gesetz, wenn's dann nicht drinsteht.
@Sylke: In Hessen steht es also drin, in NRW nicht; auch anscheinend nicht im neuen Entwurf, der derzeit verlesen oder debattiert wird. Und während sie in Hessen vom Schutz für Kätzchen tragende Pflanzen sprechen, steht in NRW etwas über "Bienenweidegehölze" (Im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan).
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Als mich ein Mal ein paar Polizisten mit Zweigen sahen (waren zum Glück Lindenzweige), fragten sie recht streng, welche Zweige das denn seien, doch hoffentlich keine Weide. Die schienen das schon ernst zu nehmen, was sie ohne gesetzliche Grundlage vermutlich nicht täten. Als ich dann von meinen Kaninchen, die so gern Lindenknospen knabbern, erzählte, waren sie gleich viel umgänglicher.
Und so lecker Weide auch ist, solange sie Kätzchen trägt, wird von mir nichts gemopst. Ich freue mich über jede dicke Hummel und über jede fleißige Biene, da will ich denen nicht die Grundlage klauen. Egal, ob das jetzt gesetzlich festgelegt ist oder nicht.
LG
Anna
Es gibt ja auch genug andere Bäume, die gefressen werden dürfen.![]()
Ich werd jetzt "Weiden-Selbstversorger"...
Habe vor drei Wochen von einer Kollegin zehn dünne Zweigchen ohne Blätter bekommen und in Wasser gestellt... alle haben jetzt Blätter und einen dicken Wurzelballen bekommen und werden in einem großen Kübel "ausgewildert".. so hab ich immer was für meine Weidejunkies und im Frühjahr was für die Bienen...![]()
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
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