Ich meine (bin mir aber unsicher), dass das im Bundesnaturschutzgesetz steht. Falls es da dann nicht stehen sollte, möglicherweise in einem entsprechenden Kommentar zum Gesetz oder im der Artenschutzverordnung oder Bundesartenschutzverordnung.
Vermutlich wird man zu dem Verbot die Weidenkätzen der Natur zu entnehmen über zig Umwege kommen, da die verschiedenen Gesetze oder Abkommen permanent auf das jeweils andere verweisen.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39-43 Hier ist die Schnittzeit festgelegt.


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, so geht's. Besonders geschützt habe ich irgendwann mal gelesen - in diesem Fall steht es unter Schutz, weil viele Arten der roten Liste von der Salweide naschen. ABer ist ja okay so.
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