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Thema: Kurze Frage zu Weide

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
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    Ich meine (bin mir aber unsicher), dass das im Bundesnaturschutzgesetz steht. Falls es da dann nicht stehen sollte, möglicherweise in einem entsprechenden Kommentar zum Gesetz oder im der Artenschutzverordnung oder Bundesartenschutzverordnung.
    Vermutlich wird man zu dem Verbot die Weidenkätzen der Natur zu entnehmen über zig Umwege kommen, da die verschiedenen Gesetze oder Abkommen permanent auf das jeweils andere verweisen.
    http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39-43 Hier ist die Schnittzeit festgelegt.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Sylke Beitrag anzeigen
    Ich meine (bin mir aber unsicher), dass das im Bundesnaturschutzgesetz steht.
    Da habe ich es eben nicht gefunden und in den Landesgesetzen von NRW und Bayern auch nicht und auch nicht in den Verordnungen dazu. Was es gibt (in NRW) ist das Verbot der Rodung, aber da wird von Hecken und Sträuchern gesprochen, wobei Pflegeschnitte ausdrücklich ausgenommen sind.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

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    Dann wird es garantiert in einem/r der zig Kommentaren, Anhängen oder Verordnungen stehen.
    Mit Naturschutzgesetzen kam ich bisher kaum in Kontakt, da ich es in meiner Laufbahn noch nie gebraucht habe. Möglicherweise kann einem aber eine der zuständigen Umweltbehörden Auskunft geben.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 3.984

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    In dem Link, den Du erwähnst, steht genau drin, was mich so stutzig gemacht hat: "(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." - das hiesse geradewegs, dass Du ein paar Zweige auch einer blühenden Weide mitnehmen dürftest.

    Erst Recht dürftest Du das, wenn es im eigenen Garten steht:
    "(5) Es ist verboten,

    1. [...]

    2.
    Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,"

    Deshab möchte ich gerne wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Behauptung aufgestellt wird, Weidenkätzchen stünden unter strengem Schutz.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

    Standard

    Stimmt, ich vergaß dein Jurastudium in der Kindertagesstätte.

    Aber mal im Ernst....es gibt immer Ausnahmeregelungen in Gesetzestexten, diese sind eben meistens in Kommentaren, Anhängen oder Verordnungen festgelegt. Aber wie gesagt, habe ich mich bisher nicht damit beschäftigen müssen.
    Außerdem macht es mir keinerlei Bauchweh Weidenkätzen während der Blüte eben nicht zu beschneiden.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

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    Es geht nicht um Deine Bauchgefühle, es geht um eine Behauptung, zu der ich gerne die gesetzliche Grundlage kennen würde.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  7. #7
    Nie wieder Kaninchen ;) Avatar von Heike O.
    Registriert seit: 03.09.2012
    Ort: Land der Hasennasen
    Beiträge: 6.600

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    Hier steht zumindest, dass Salweide besonders geschützt ist. Die Definition, "besonders geschützt" bedeutet, habe ich leider nicht gefunden.

    http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html

    Link funktioniert nicht, deshalb hier die Kopie des Textes. Man muss in das Suchfeld nur "Weide" eingeben, dann kann man's in der Datenbank WISIA ordentlich lesen.


    Taxon Information

    gültiger Name:
    Salix salviifolia australis FRANCO

    Gruppe:
    Höhere Pflanzen

    Taxonomie:
    Cormobionta Angiospermae Dicotyledonae Dilleniidae Salicales Salicaceae Salix Salix salviifolia

    Synonyme und Schreibweisen:
    Salix salvifolia australis FRANCO
    Salix salvifolia australis FRANCO
    Salix salviifolia subsp. australis

    Landespr. Namen:
    Salbeiblättrige Weide


    WISIA logo
    ein Service des
    BfN Logo
    unterstützt von
    science4you Logo


    Schutz:
    Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
    FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
    Anhang:II Salix salvifolia australis
    FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
    Anhang:IV Salix salvifolia australis
    streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
    Status:s Salix salviifolia subsp. australis

    Detaillierte Schutzdaten:
    Unterschutzstellung Datum Bemerkung
    Besonders geschützt nach BNatSchG seit 09.05.98
    Erstlistung seit 09.05.98

    Weitere Informationen zur Entwicklung der Historie der Regelwerke erhalten Sie hier


    Erläuterung zur Schutzhistorie:
    "Erstlistung" bedeutet erstmaliger Schutz nach einem rechtlich bindenden Regelwerk (WA, EG-VO, BArtSchV, BNatSchG mit Verweis auf Anhang IV FFH, VSR).
    "Höchstschutz" bedeutet frühester Zeitpunkt des Schutzes nach einem der drei Regelwerke (Anhang I WA, C Teil 1 der VO (EWG) Nr. 3626/82 bzw. nach Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97) und dient zur Anwendung des Art. Art. 8 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 338/97.
    "Besonders geschützt nach BNatSchG" bedeutet seit wann eine Art nach nationalem Recht als "besonders geschützt" gilt.


    Das Internetangebot WISIA-Online dient als Hilfsmittel zur Ermittlung des vom Gesetzgeber festgelegten Schutzumfangs; verbindlich sind im Zweifelsfall die betreffenden Gesetzestexte und ihre Anhänge!




    Hier geht es um Bäume und den Schutz von Wildtieren im Allgemeinen:

    http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf


    Leider finde ich die 100%ige Quelle nicht, kann mich da nur auf Allgemeinwissen und meiner Liebe zu Bienen berufen. Muss nochmal nachschauen, auf Imkerseiten gibt es dazu Aussagen, dass Bienen die Weidenkätzchen als Erstnahrung brauchen.
    Ich finde es auch egal, ob es gesetzlich geregelt ist oder nicht. Ich halte mich nicht an alle Gesetze (z.B. beim Parken oder an der roten Fußgängerampel wenn keine Kinder in Sicht sind) und finde Weidenkätzchen für die Bienen schützenswert. - Schneide sie deshalb jetzt also nicht. Wenn ich frische Weidenrinde brauchen würde, z.B. wg. Bauchproblemen bei den Nins finde ich notfalls auch Äste ohne Kätzchen. Die würde ich in so einem besonderen Fall in kleinen Mengen wiederum auch dann schneiden, wenn's gesetzlich verboten ist .

    Ich könnte jetzt noch anführen, dass schon mein Opa damals gesagt hat, dass... aber ist ja auch kein Gesetz.
    Geändert von Heike O. (03.04.2016 um 10:45 Uhr)

    Hat's Kaninchen keinen Spaß, schenk' ihm grünes Gras.
    Auch Grünkohl und Radiccio machen das Kaninchen froh.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

    Standard

    Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass es meistens in den Landesgesetzen steht.
    Im hessischen steht:
    § 36

    Allgemeiner Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen

    (1) Es ist verboten,

    1. ohne vernünftigen Grund wild wachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten;

    .....(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für
    2. das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen sowie die Entnahme von Blumen, Gräsern und Farnkraut sowie von Zweigen in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch; dies gilt nicht für besonders geschützte Arten und Pflanzen, die Kätzchen tragen;.....

    In den meisten Landesgesetzen findet man solche Hinweise. Nur habe ich keinen Bock die Gesetze aller Bundesländer zu überfliegen und alle Querverweise, Kommentare, Anhänge etc zu lesen.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 3.984

    Standard

    Zitat Zitat von Gertrud Beitrag anzeigen
    Hier steht zumindest, dass Salweide besonders geschützt ist. Die Definition, "besonders geschützt" bedeutet, habe ich leider nicht gefunden.

    http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html
    Danke , so geht's. Besonders geschützt habe ich irgendwann mal gelesen - in diesem Fall steht es unter Schutz, weil viele Arten der roten Liste von der Salweide naschen. ABer ist ja okay so.

    Zitat Zitat von Gertrud Beitrag anzeigen
    Ich finde es auch egal, ob es gesetzlich geregelt ist oder nicht. Ich halte mich nicht an alle Gesetze (z.B. beim Parken oder an der roten Fußgängerampel wenn keine Kinder in Sicht sind) und finde Weidenkätzchen für die Bienen schützenswert. - Schneide sie deshalb jetzt also nicht. Wenn ich frische Weidenrinde brauchen würde, z.B. wg. Bauchproblemen bei den Nins finde ich notfalls auch Äste ohne Kätzchen. Die würde ich in so einem besonderen Fall in kleinen Mengen wiederum auch dann schneiden, wenn's gesetzlich verboten ist .

    Ich könnte jetzt noch anführen, dass schon mein Opa damals gesagt hat, dass... aber ist ja auch kein Gesetz.
    Mir ist das eigentlich egal, das muss jede und jeder für sich selbst entscheiden: ich hab im Zweifel lieber den Opa als eine Argumentation mit dem Gesetz, wenn's dann nicht drinsteht.

    @Sylke: In Hessen steht es also drin, in NRW nicht; auch anscheinend nicht im neuen Entwurf, der derzeit verlesen oder debattiert wird. Und während sie in Hessen vom Schutz für Kätzchen tragende Pflanzen sprechen, steht in NRW etwas über "Bienenweidegehölze" (Im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan).
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

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