Hier steht zumindest, dass Salweide besonders geschützt ist. Die Definition, "besonders geschützt" bedeutet, habe ich leider nicht gefunden.
http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html
Link funktioniert nicht, deshalb hier die Kopie des Textes. Man muss in das Suchfeld nur "Weide" eingeben, dann kann man's in der Datenbank WISIA ordentlich lesen.
Taxon Information
gültiger Name:
Salix salviifolia australis FRANCO
Gruppe:
Höhere Pflanzen
Taxonomie:
Cormobionta Angiospermae Dicotyledonae Dilleniidae Salicales Salicaceae Salix Salix salviifolia
Synonyme und Schreibweisen:
Salix salvifolia australis FRANCO
Salix salvifolia australis FRANCO
Salix salviifolia subsp. australis
Landespr. Namen:
Salbeiblättrige Weide
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Schutz:
Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
Anhang:II Salix salvifolia australis
FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
Anhang:IV Salix salvifolia australis
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
Status:s Salix salviifolia subsp. australis
Detaillierte Schutzdaten:
Unterschutzstellung Datum Bemerkung
Besonders geschützt nach BNatSchG seit 09.05.98
Erstlistung seit 09.05.98
Weitere Informationen zur Entwicklung der Historie der Regelwerke erhalten Sie hier
Erläuterung zur Schutzhistorie:
"Erstlistung" bedeutet erstmaliger Schutz nach einem rechtlich bindenden Regelwerk (WA, EG-VO, BArtSchV, BNatSchG mit Verweis auf Anhang IV FFH, VSR).
"Höchstschutz" bedeutet frühester Zeitpunkt des Schutzes nach einem der drei Regelwerke (Anhang I WA, C Teil 1 der VO (EWG) Nr. 3626/82 bzw. nach Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97) und dient zur Anwendung des Art. Art. 8 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 338/97.
"Besonders geschützt nach BNatSchG" bedeutet seit wann eine Art nach nationalem Recht als "besonders geschützt" gilt.
Das Internetangebot WISIA-Online dient als Hilfsmittel zur Ermittlung des vom Gesetzgeber festgelegten Schutzumfangs; verbindlich sind im Zweifelsfall die betreffenden Gesetzestexte und ihre Anhänge!
Hier geht es um Bäume und den Schutz von Wildtieren im Allgemeinen:
http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf
Leider finde ich die 100%ige Quelle nicht, kann mich da nur auf Allgemeinwissen und meiner Liebe zu Bienen berufen. Muss nochmal nachschauen, auf Imkerseiten gibt es dazu Aussagen, dass Bienen die Weidenkätzchen als Erstnahrung brauchen.
Ich finde es auch egal, ob es gesetzlich geregelt ist oder nicht. Ich halte mich nicht an alle Gesetze (z.B. beim Parken oder an der roten Fußgängerampel wenn keine Kinder in Sicht sind) und finde Weidenkätzchen für die Bienen schützenswert. - Schneide sie deshalb jetzt also nicht. Wenn ich frische Weidenrinde brauchen würde, z.B. wg. Bauchproblemen bei den Nins finde ich notfalls auch Äste ohne Kätzchen. Die würde ich in so einem besonderen Fall in kleinen Mengen wiederum auch dann schneiden, wenn's gesetzlich verboten ist.
Ich könnte jetzt noch anführen, dass schon mein Opa damals gesagt hat, dass... aber ist ja auch kein Gesetz.
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