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Thema: Kurze Frage zu Weide

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Nie wieder Kaninchen ;) Avatar von Heike O.
    Registriert seit: 03.09.2012
    Ort: Land der Hasennasen
    Beiträge: 6.600

    Standard

    Hier steht zumindest, dass Salweide besonders geschützt ist. Die Definition, "besonders geschützt" bedeutet, habe ich leider nicht gefunden.

    http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html

    Link funktioniert nicht, deshalb hier die Kopie des Textes. Man muss in das Suchfeld nur "Weide" eingeben, dann kann man's in der Datenbank WISIA ordentlich lesen.


    Taxon Information

    gültiger Name:
    Salix salviifolia australis FRANCO

    Gruppe:
    Höhere Pflanzen

    Taxonomie:
    Cormobionta Angiospermae Dicotyledonae Dilleniidae Salicales Salicaceae Salix Salix salviifolia

    Synonyme und Schreibweisen:
    Salix salvifolia australis FRANCO
    Salix salvifolia australis FRANCO
    Salix salviifolia subsp. australis

    Landespr. Namen:
    Salbeiblättrige Weide


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    Schutz:
    Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
    FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
    Anhang:II Salix salvifolia australis
    FFH-Richtlinie EG 2013/17 [FFH]
    Anhang:IV Salix salvifolia australis
    streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
    Status:s Salix salviifolia subsp. australis

    Detaillierte Schutzdaten:
    Unterschutzstellung Datum Bemerkung
    Besonders geschützt nach BNatSchG seit 09.05.98
    Erstlistung seit 09.05.98

    Weitere Informationen zur Entwicklung der Historie der Regelwerke erhalten Sie hier


    Erläuterung zur Schutzhistorie:
    "Erstlistung" bedeutet erstmaliger Schutz nach einem rechtlich bindenden Regelwerk (WA, EG-VO, BArtSchV, BNatSchG mit Verweis auf Anhang IV FFH, VSR).
    "Höchstschutz" bedeutet frühester Zeitpunkt des Schutzes nach einem der drei Regelwerke (Anhang I WA, C Teil 1 der VO (EWG) Nr. 3626/82 bzw. nach Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97) und dient zur Anwendung des Art. Art. 8 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 338/97.
    "Besonders geschützt nach BNatSchG" bedeutet seit wann eine Art nach nationalem Recht als "besonders geschützt" gilt.


    Das Internetangebot WISIA-Online dient als Hilfsmittel zur Ermittlung des vom Gesetzgeber festgelegten Schutzumfangs; verbindlich sind im Zweifelsfall die betreffenden Gesetzestexte und ihre Anhänge!




    Hier geht es um Bäume und den Schutz von Wildtieren im Allgemeinen:

    http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf


    Leider finde ich die 100%ige Quelle nicht, kann mich da nur auf Allgemeinwissen und meiner Liebe zu Bienen berufen. Muss nochmal nachschauen, auf Imkerseiten gibt es dazu Aussagen, dass Bienen die Weidenkätzchen als Erstnahrung brauchen.
    Ich finde es auch egal, ob es gesetzlich geregelt ist oder nicht. Ich halte mich nicht an alle Gesetze (z.B. beim Parken oder an der roten Fußgängerampel wenn keine Kinder in Sicht sind) und finde Weidenkätzchen für die Bienen schützenswert. - Schneide sie deshalb jetzt also nicht. Wenn ich frische Weidenrinde brauchen würde, z.B. wg. Bauchproblemen bei den Nins finde ich notfalls auch Äste ohne Kätzchen. Die würde ich in so einem besonderen Fall in kleinen Mengen wiederum auch dann schneiden, wenn's gesetzlich verboten ist .

    Ich könnte jetzt noch anführen, dass schon mein Opa damals gesagt hat, dass... aber ist ja auch kein Gesetz.
    Geändert von Heike O. (03.04.2016 um 10:45 Uhr)

    Hat's Kaninchen keinen Spaß, schenk' ihm grünes Gras.
    Auch Grünkohl und Radiccio machen das Kaninchen froh.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

    Standard

    Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass es meistens in den Landesgesetzen steht.
    Im hessischen steht:
    § 36

    Allgemeiner Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen

    (1) Es ist verboten,

    1. ohne vernünftigen Grund wild wachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten;

    .....(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für
    2. das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen sowie die Entnahme von Blumen, Gräsern und Farnkraut sowie von Zweigen in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch; dies gilt nicht für besonders geschützte Arten und Pflanzen, die Kätzchen tragen;.....

    In den meisten Landesgesetzen findet man solche Hinweise. Nur habe ich keinen Bock die Gesetze aller Bundesländer zu überfliegen und alle Querverweise, Kommentare, Anhänge etc zu lesen.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

    Standard

    Zitat Zitat von Gertrud Beitrag anzeigen
    Hier steht zumindest, dass Salweide besonders geschützt ist. Die Definition, "besonders geschützt" bedeutet, habe ich leider nicht gefunden.

    http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html
    Danke , so geht's. Besonders geschützt habe ich irgendwann mal gelesen - in diesem Fall steht es unter Schutz, weil viele Arten der roten Liste von der Salweide naschen. ABer ist ja okay so.

    Zitat Zitat von Gertrud Beitrag anzeigen
    Ich finde es auch egal, ob es gesetzlich geregelt ist oder nicht. Ich halte mich nicht an alle Gesetze (z.B. beim Parken oder an der roten Fußgängerampel wenn keine Kinder in Sicht sind) und finde Weidenkätzchen für die Bienen schützenswert. - Schneide sie deshalb jetzt also nicht. Wenn ich frische Weidenrinde brauchen würde, z.B. wg. Bauchproblemen bei den Nins finde ich notfalls auch Äste ohne Kätzchen. Die würde ich in so einem besonderen Fall in kleinen Mengen wiederum auch dann schneiden, wenn's gesetzlich verboten ist .

    Ich könnte jetzt noch anführen, dass schon mein Opa damals gesagt hat, dass... aber ist ja auch kein Gesetz.
    Mir ist das eigentlich egal, das muss jede und jeder für sich selbst entscheiden: ich hab im Zweifel lieber den Opa als eine Argumentation mit dem Gesetz, wenn's dann nicht drinsteht.

    @Sylke: In Hessen steht es also drin, in NRW nicht; auch anscheinend nicht im neuen Entwurf, der derzeit verlesen oder debattiert wird. Und während sie in Hessen vom Schutz für Kätzchen tragende Pflanzen sprechen, steht in NRW etwas über "Bienenweidegehölze" (Im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan).
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

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