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Thema: Kurze Frage zu Weide

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.124

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    Weiden mit Kätzchen stehen allerdings streng unter Naturschutz und dürfen zur Zeit gar nicht geschnitten werden.,.
    Also denke bitte auch an die Insekten die auf diese Nahrung zwingend angewisen sind!!
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  2. #2
    nach müde kommt blöd Avatar von Rabea
    Registriert seit: 06.11.2007
    Ort: Brandenburg, Yeaha!
    Beiträge: 2.545

    Standard

    Dürfen sie mitessen.

    Die Belehrung wollt ich auch noch loswerden, da vielleicht gar nicht bewusst: die Bienen brauchen die Weiden nun zum Überleben.
    Für die Kaninchen am besten alles mögliche andere Schneiden und Füttern.
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  3. #3
    irrelevant Avatar von Humannequin
    Registriert seit: 31.05.2012
    Ort: im Norden
    Beiträge: 950

    Standard

    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Weiden mit Kätzchen stehen allerdings streng unter Naturschutz und dürfen zur Zeit gar nicht geschnitten werden.,.
    Also denke bitte auch an die Insekten die auf diese Nahrung zwingend angewisen sind!!
    Zitat Zitat von Rabea Beitrag anzeigen
    Dürfen sie mitessen.

    Die Belehrung wollt ich auch noch loswerden, da vielleicht gar nicht bewusst: die Bienen brauchen die Weiden nun zum Überleben.
    Für die Kaninchen am besten alles mögliche andere Schneiden und Füttern.
    Danke euch.

    Ja, ich weiß schon, dass die Weiden momentan geschützt sind. Ich schneide auch normalerweise keine Weide, die noch keine Blätter trägt.
    Ich habe es nur gemacht, weil mein Neuzugang weder Heu noch getrocknete Weidenzweige benagt/frisst und ich und meine TÄ auch den Verdacht haben, dass er etwas mit den Schneidezähnen entwickeln könnte.*
    Deshalb hatte ich heute ein paar Zweige abgeknipst, um zu sehen, ob er an frischer Weide eher nagt.

    Keine Angst, ich nehme den Bienen nichts weg.*
    "Es gibt keine Verbindung zwischen Politik und Wahrheit, Captain." - Londo, (Babylon 5, 3x02"Bombenterror" )

    Vielleicht sollte man schon mal eine Reise zum Andromeda-Nebel in Erwägung ziehen...

  4. #4
    nach müde kommt blöd Avatar von Rabea
    Registriert seit: 06.11.2007
    Ort: Brandenburg, Yeaha!
    Beiträge: 2.545

    Standard

    Zitat Zitat von Humannequin Beitrag anzeigen

    Ja, ich weiß schon, dass die Weiden momentan geschützt sind. Ich schneide auch normalerweise keine Weide, die noch keine Blätter trägt.
    Ich habe es nur gemacht, weil mein Neuzugang weder Heu noch getrocknete Weidenzweige benagt/frisst und ich und meine TÄ auch den Verdacht haben, dass er etwas mit den Schneidezähnen entwickeln könnte.*
    Deshalb hatte ich heute ein paar Zweige abgeknipst, um zu sehen, ob er an frischer Weide eher nagt.

    Keine Angst, ich nehme den Bienen nichts weg.*
    Das ist verständlich.
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nathanael
    Registriert seit: 01.02.2013
    Ort: Hamburg
    Beiträge: 906

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    Als mich ein Mal ein paar Polizisten mit Zweigen sahen (waren zum Glück Lindenzweige), fragten sie recht streng, welche Zweige das denn seien, doch hoffentlich keine Weide. Die schienen das schon ernst zu nehmen, was sie ohne gesetzliche Grundlage vermutlich nicht täten. Als ich dann von meinen Kaninchen, die so gern Lindenknospen knabbern, erzählte, waren sie gleich viel umgänglicher.

    Und so lecker Weide auch ist, solange sie Kätzchen trägt, wird von mir nichts gemopst. Ich freue mich über jede dicke Hummel und über jede fleißige Biene, da will ich denen nicht die Grundlage klauen. Egal, ob das jetzt gesetzlich festgelegt ist oder nicht.

    LG
    Anna

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jeanette K.
    Registriert seit: 20.10.2008
    Ort: Uff dr Alb
    Beiträge: 764

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    Es gibt ja auch genug andere Bäume, die gefressen werden dürfen.

  7. #7
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.124

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    Zitat Zitat von Jeanette L. Beitrag anzeigen
    Es gibt ja auch genug andere Bäume, die gefressen werden dürfen.
    Ich werd jetzt "Weiden-Selbstversorger"...

    Habe vor drei Wochen von einer Kollegin zehn dünne Zweigchen ohne Blätter bekommen und in Wasser gestellt... alle haben jetzt Blätter und einen dicken Wurzelballen bekommen und werden in einem großen Kübel "ausgewildert".. so hab ich immer was für meine Weidejunkies und im Frühjahr was für die Bienen...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Weiden mit Kätzchen stehen allerdings streng unter Naturschutz und dürfen zur Zeit gar nicht geschnitten werden.,.
    Wo steht das eigentlich - im Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen steht dazu kein Wort. Auf welche gesetzliche Grundlage beziehst Du Dich mit der Behauptung?
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

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    Ich meine (bin mir aber unsicher), dass das im Bundesnaturschutzgesetz steht. Falls es da dann nicht stehen sollte, möglicherweise in einem entsprechenden Kommentar zum Gesetz oder im der Artenschutzverordnung oder Bundesartenschutzverordnung.
    Vermutlich wird man zu dem Verbot die Weidenkätzen der Natur zu entnehmen über zig Umwege kommen, da die verschiedenen Gesetze oder Abkommen permanent auf das jeweils andere verweisen.
    http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39-43 Hier ist die Schnittzeit festgelegt.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

    Standard

    Zitat Zitat von Sylke Beitrag anzeigen
    Ich meine (bin mir aber unsicher), dass das im Bundesnaturschutzgesetz steht.
    Da habe ich es eben nicht gefunden und in den Landesgesetzen von NRW und Bayern auch nicht und auch nicht in den Verordnungen dazu. Was es gibt (in NRW) ist das Verbot der Rodung, aber da wird von Hecken und Sträuchern gesprochen, wobei Pflegeschnitte ausdrücklich ausgenommen sind.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  11. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

    Standard

    Dann wird es garantiert in einem/r der zig Kommentaren, Anhängen oder Verordnungen stehen.
    Mit Naturschutzgesetzen kam ich bisher kaum in Kontakt, da ich es in meiner Laufbahn noch nie gebraucht habe. Möglicherweise kann einem aber eine der zuständigen Umweltbehörden Auskunft geben.

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

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    In dem Link, den Du erwähnst, steht genau drin, was mich so stutzig gemacht hat: "(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." - das hiesse geradewegs, dass Du ein paar Zweige auch einer blühenden Weide mitnehmen dürftest.

    Erst Recht dürftest Du das, wenn es im eigenen Garten steht:
    "(5) Es ist verboten,

    1. [...]

    2.
    Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,"

    Deshab möchte ich gerne wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Behauptung aufgestellt wird, Weidenkätzchen stünden unter strengem Schutz.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
    Registriert seit: 26.01.2012
    Ort: Nähe Bad Kreuznach
    Beiträge: 1.601

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    Stimmt, ich vergaß dein Jurastudium in der Kindertagesstätte.

    Aber mal im Ernst....es gibt immer Ausnahmeregelungen in Gesetzestexten, diese sind eben meistens in Kommentaren, Anhängen oder Verordnungen festgelegt. Aber wie gesagt, habe ich mich bisher nicht damit beschäftigen müssen.
    Außerdem macht es mir keinerlei Bauchweh Weidenkätzen während der Blüte eben nicht zu beschneiden.

  14. #14
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

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    Es geht nicht um Deine Bauchgefühle, es geht um eine Behauptung, zu der ich gerne die gesetzliche Grundlage kennen würde.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

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