Ich würde und habe sowas auch immer vorher geklärt. Man soll nicht meinen wieviele Nachbarn die vornerum freundlich lächeln, aber hintenrum beim Bauamt anrufen
Ich würde und habe sowas auch immer vorher geklärt. Man soll nicht meinen wieviele Nachbarn die vornerum freundlich lächeln, aber hintenrum beim Bauamt anrufen
Für immer im HerzenMo April 2005-29.12.2013
Mottchen Nov 2008-14.01.2015
Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022
Baugenehmigungen sind grundsätzlich Ländersache, dürfen aber von den Kommunen näher bestimmt werden. Daher gibt es keine allgemeingültige Aussage zu Baugenehmigungen. Die meisten Bauaufsichten sind bei den Landkreisen, bzw. Landratsämtern angesiedelt, vielleicht war deshalb die Dame im Rathaus etwas überfragt.
Ich hab hier nen großes Gartenhaus und daran anschließend das Gehege Größe ca. 7m x 2m x 1,90m plus der Teil, der um die Ecke gebaut ist. Da hier erst ab 40 m³ umbauten Raum (Achtung es wird meistens nach m³ berechnet, nicht nach m²) ne Genehmngung erforderlich ist, bracuhte ich keine. Ich hab allerdings ne Bauanzeige gemacht.
LG
Ralf
Vergiß niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.
„Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.“ George Bernard Shaw
Bei uns sind es sogar 75m³
Weisst du, ob bei genehmigungsfreien Bauvorhaben auch 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen?
Haben die bei dir in der Gemeinde gefragt, was genau das werden soll? Oder hast du bei der Bauanzeige dazu geschrieben, dass es ein Kaninchengehege werden soll?
Als ich einen bei uns in der Gemeinde mal gaaanz vorsichtig gefragt hab, hat der nur gestöhnt und die Augen verrollt.
Und wir haben leider nen Nachbarn, der sogar meckert wegen der Höhe von unserem geplanten Anbau, obwohl die Höhe von der Gemeinde so vorgegeben ist
Wir brauchen daher unbedingt die Gemeinde hinter uns![]()
Die verfahrensfreien Vorhaben sind im § 50 der jeweiligen LBO verankert und im Anhang zu § 50 Abs. 1 (LBO – Verfahrensfreie Vorhaben) die verfahrensfreien Vorhaben aufgelistet
Ob es sich um ein Gebäude, Wohngebäude oder eine bauliche Anlage handelt wird § 2 der LBO definiert.
Im § 6 LBO kann man die Abstandsflächen in Sonderfällen und im §5 die allg. Abstandsflächen herauslesen.
Man muss auch wissen ob man in einem B-Plan Gebiet wohnt.
Für Jeanette gilt die LBO Bw.
Und ganz wichtig ...bei Telefonaten mit dem Amt eine Aktennotiz mit Gesprächsinhalt und Namen und Datum machen und diese in Kopie zum Amt schicken.
Denn wenn euch gesagt wird, es ist verfahrensfrei und in 10 Jahren gibt es einen Bearbeiter der es anders sieht, könnt ihr das Protokoll vorweisen
Ich hab täglich damit zu tun und leider oder auch zum Glück (je nachdem..) spielt es eine große Rolle wie der Bearbeiter die Gesetze und die Kommentare zum Gesetz interpretiert.
Geändert von Nettimaus (29.03.2016 um 14:35 Uhr)
Ihr fehlt mir so![]()
Franz+Minchen, Flocke+Biene, Gracy+Rufus, Krümel, Leni, Odin ,Hoppel, Anton, Ella, Luna, Alice, Rolfi, Yoshi, Günni, Garry, Paula, Eddy, Percy, Mila, Fritzy und Havanna in meinem Herzen lebt ihr für immer weiter
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Es gibt hier einen B-Plan
Heisst das dann, dass das Gehege nur im Baubereich (also ich meine den Bereich, wo Haus, bzw. Nebengebäude stehen dürfen) stehen darf?
Wenn der Nachbar einverstanden ist, darf ich dann trotzdem an den Zaun bauen?
Und könnte der Nachbar, der an der anderen Zaunseite wohnt dann Veto einlegen?
Du musst dir den B-Plan besorgen und im Textteil B stehen die Festsetzungen drin.
Speziell zb. Zaunhöhe und sogar teils die Beschaffenheit unter Pkt. Einfriedungen.
Was wo gebaut werden darf mit wieviel versiegelter Fläche usw.
In der blauen Baugrenze dürfen dann nur Bauten entsprechend der Festsetzungsschablone aufgestellt werden.
Was in den Flächen ausserhalb aufgestellt und ggf. wo abgewichen werden darf, steht da auch drin.
Wer in einem B-Plan Gebiet baut, kann ggf. ein vereinfachtes Verfahren beantragen.
Aber nach meiner Erfahrung steht durch oft sehr viel "Mist" drin was oft Schwierigkeiten macht.
Teils sind sogar idiotischerweise Carports und Stellplätze auf dem Grundstück untersagt.
Geändert von Nettimaus (29.03.2016 um 15:21 Uhr)
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Liebe Grüße Steffi
Bilder von meiner Kaninchenbande: http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ad.php?t=90407
Ein Gehege ist eine Nebenanlage... aber: nur dann wenn sie nicht ans Haus angebaut ist. Bei uns ist der Bebauungsplan sehr streng, ich hab derzeit eine Voliere auf einem Stück Garten stehen, wo diese defintiv nach Absprache mit dem Bauamt NICHT stehen darf. Steht da trotzdem, denn leider gibt unser Grundstück nicht viel Gestaltungsraum her, wir haben auf 30 Meter Länge ein Gefälle von gut und gern 10 Metern... und das ist mit eins der wenigen geraden Flächen.
Also kommt die neue Voliere ans Haus, dann gilt es nicht als Nebengebäude, sondern als Bestandteil des Hauses, wie eine Terrasse. Außerdem liegt die Voliere dann innerhalb des Baufensters.
Mit Gartenhütten muß man aufpassen, zwar sind diese bis 30 Kubik (je nach Landesbauordnung) genehmigungsfrei, aber nur dann wenn sie NICHT zum Aufenthalt geeignet sind. Eine typische Laube wäre also nicht erlaubt ... wenn man zb eine Sitzgruppe reinstellen könnte.
Auch wenn genehmigungsfrei, muß man trotzdem die Abstandsflächen einhalten, üblicherweise 3 m, und eben das Baufenster beachten. Außerdem darf nur ein bestimmter Teil des Grundstückes überhaupt bebaut sein (GFZ im Bebauungsplan). Und um die Bürokratie abzurunden, sind meist auch nur gewisse Anzahlen an Nebengebäuden erlaubt, zb hier pro Grundstück EIN untergeordnetes Gebäude zu Abstellzwecken, zu Gehegen steht in der Bauordnung natürlich gar nix. Scheint nicht üblich zu sein. Allerdings dürfen solche Nebengebäude dann auch unter ganz bestimmten Umständen direkt auf die Grenze. Aber nicht 50 cm davor, das wäre verboten und man hätte wieder die 3 m Abstand zu halten...
Da wirste bekloppt wenn du tiefer einsteigst.
Ebenso hab ich zwar herausgefunden, daß mein Zaun nur 1,2 m hoch sein darf, wenn er auf der Grenze steht, aber was wenn ich innerhalb des Grundstücks einen 2 m Zaun ziehe, dazu gibts anscheinend gar keine Regelung.
Wegen der Volierenbewohner (Kaninchen und Eichhörnchen) müßte meine Voli und der Auslauf allseitig zu und mind. 2.5 m hoch sein.
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