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Thema: Baugenehmigung? (ab #26)

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jeanette K.
    Registriert seit: 20.10.2008
    Ort: Uff dr Alb
    Beiträge: 746

    Standard

    Danke für eure Erfahrungen! Bin echt gespannt, wann die Frau vom Bauamt anruft und was sie sagt.

    Eigentlich hätte ich mir auch überlegt, das einfach ohne Genehmigung zu bauen, da aber der Bürgermeister schräg gegenüber wohnt, das Grundstück neben uns nicht bebaut ist und man daher von der Straße volle Sicht auf das Gehege hat, ist mir das echt zu riskant.

    Übrigens haben wir uns jetzt wahrscheinlich für ein verzinktes Stahlgehege statt Alu entschieden. Ist zwar nochmal etwas teurer, aber dafür um einiges stabiler...

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von JeLeRo
    Registriert seit: 19.07.2015
    Ort: Goslar
    Beiträge: 135

    Standard

    Ich werde auch einfach mal ne Email schreiben und mich erkundigen. Das ist mir sicherer, als hinterher Ärger zu haben.

  3. #3
    Auf den Hund gekommen Avatar von Mottchen
    Registriert seit: 10.08.2011
    Ort: Hier
    Beiträge: 18.976

    Standard

    Ich würde und habe sowas auch immer vorher geklärt. Man soll nicht meinen wieviele Nachbarn die vornerum freundlich lächeln, aber hintenrum beim Bauamt anrufen
    Für immer im Herzen Mo April 2005-29.12.2013Mottchen Nov 2008-14.01.2015 Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ralf
    Registriert seit: 22.03.2011
    Ort: Helmstedt
    Beiträge: 6.578

    Standard

    Baugenehmigungen sind grundsätzlich Ländersache, dürfen aber von den Kommunen näher bestimmt werden. Daher gibt es keine allgemeingültige Aussage zu Baugenehmigungen. Die meisten Bauaufsichten sind bei den Landkreisen, bzw. Landratsämtern angesiedelt, vielleicht war deshalb die Dame im Rathaus etwas überfragt.

    Ich hab hier nen großes Gartenhaus und daran anschließend das Gehege Größe ca. 7m x 2m x 1,90m plus der Teil, der um die Ecke gebaut ist. Da hier erst ab 40 m³ umbauten Raum (Achtung es wird meistens nach m³ berechnet, nicht nach m²) ne Genehmngung erforderlich ist, bracuhte ich keine. Ich hab allerdings ne Bauanzeige gemacht.


    LG
    Ralf
    Vergiß niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.

    „Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.“ George Bernard Shaw

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.258

    Standard

    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    Baugenehmigungen sind grundsätzlich Ländersache, dürfen aber von den Kommunen näher bestimmt werden. Daher gibt es keine allgemeingültige Aussage zu Baugenehmigungen. Die meisten Bauaufsichten sind bei den Landkreisen, bzw. Landratsämtern angesiedelt, vielleicht war deshalb die Dame im Rathaus etwas überfragt.

    Ich hab hier nen großes Gartenhaus und daran anschließend das Gehege Größe ca. 7m x 2m x 1,90m plus der Teil, der um die Ecke gebaut ist. Da hier erst ab 40 m³ umbauten Raum (Achtung es wird meistens nach m³ berechnet, nicht nach m²) ne Genehmngung erforderlich ist, bracuhte ich keine. Ich hab allerdings ne Bauanzeige gemacht.


    LG
    Ralf
    Bei uns sind es sogar 75m³

    Weisst du, ob bei genehmigungsfreien Bauvorhaben auch 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen?

    Haben die bei dir in der Gemeinde gefragt, was genau das werden soll? Oder hast du bei der Bauanzeige dazu geschrieben, dass es ein Kaninchengehege werden soll?

    Als ich einen bei uns in der Gemeinde mal gaaanz vorsichtig gefragt hab, hat der nur gestöhnt und die Augen verrollt.

    Und wir haben leider nen Nachbarn, der sogar meckert wegen der Höhe von unserem geplanten Anbau, obwohl die Höhe von der Gemeinde so vorgegeben ist

    Wir brauchen daher unbedingt die Gemeinde hinter uns
    Geändert von sanny_picco (29.03.2016 um 12:55 Uhr)
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ralf
    Registriert seit: 22.03.2011
    Ort: Helmstedt
    Beiträge: 6.578

    Standard

    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen

    Weisst du, ob bei genehmigungsfreien Bauvorhaben auch 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen?
    Bei uns mussten die eingehalten werden.

    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Haben die bei dir in der Gemeinde gefragt, was genau das werden soll? Oder hast du bei der Bauanzeige dazu geschrieben, dass es ein Kaninchengehege werden soll?
    Ich hab damals glaube ich Kleintiergehege dazu geschrieben.


    LG
    Ralf
    Vergiß niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.

    „Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.“ George Bernard Shaw

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nettimaus
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: Unten am Fluss
    Beiträge: 3.645

    Standard

    Die verfahrensfreien Vorhaben sind im § 50 der jeweiligen LBO verankert und im Anhang zu § 50 Abs. 1 (LBO – Verfahrensfreie Vorhaben) die verfahrensfreien Vorhaben aufgelistet

    Ob es sich um ein Gebäude, Wohngebäude oder eine bauliche Anlage handelt wird § 2 der LBO definiert.

    Im § 6 LBO kann man die Abstandsflächen in Sonderfällen und im §5 die allg. Abstandsflächen herauslesen.

    Man muss auch wissen ob man in einem B-Plan Gebiet wohnt.

    Für Jeanette gilt die LBO Bw.

    Und ganz wichtig ...bei Telefonaten mit dem Amt eine Aktennotiz mit Gesprächsinhalt und Namen und Datum machen und diese in Kopie zum Amt schicken.
    Denn wenn euch gesagt wird, es ist verfahrensfrei und in 10 Jahren gibt es einen Bearbeiter der es anders sieht, könnt ihr das Protokoll vorweisen

    Ich hab täglich damit zu tun und leider oder auch zum Glück (je nachdem..) spielt es eine große Rolle wie der Bearbeiter die Gesetze und die Kommentare zum Gesetz interpretiert.
    Geändert von Nettimaus (29.03.2016 um 14:35 Uhr)
    Ihr fehlt mir so
    Franz+Minchen, Flocke+Biene, Gracy+Rufus, Krümel, Leni, Odin ,Hoppel, Anton, Ella, Luna, Alice, Rolfi, Yoshi, Günni, Garry, Paula, Eddy, Percy, Mila, Fritzy und Havanna in meinem Herzen lebt ihr für immer weiter

  8. #8
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.118

    Standard

    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Weisst du, ob bei genehmigungsfreien Bauvorhaben auch 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen?
    Bei uns mussten die eingehalten werden.
    Da haben wir Glück mit der "Gartenordnung" unseres Vermieters, da müssen "nur" die Nachbarn zustimmen, denn wir haben ingesamt nur ein 5,80 breites Grundstück....
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

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