Das DARF man aber eben von Rechtswegen her einfach nicht, wenn es sich um eine "Käfig-Kinderzimmerhaltung" handelt und die Tiere ansonsten gut versorgt werden.
Wenn Tierschützer gegen das geltende Recht handeln, dann machen sie sich selbst ihre Arbeit umso schwerer, da sie das Vorurteil, dass "Tierschützer alle einen an der Waffel" haben für die "Laien", nur bestätigen.
Von daher war der Weg, der hier gegangen wurde, genau der Richtige![]()




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