So ihr Lieben, bevor ich das wieder vergesse oder heut Abend nach der Arbeit wieder zu müde bin, um etwas zu posten und um das Ganze hier zum Abschluß zu bringen, hier die mail, die ich als Antwort von der BTK erhalten habe.
Sehr geehrte Frau xx,
Tierärzte berechnen Arzneimittel nach der Arzneimittelpreis-Verordnung, die auch für öffentliche Apotheken gilt. Seit dem Jahre 2004 steht Tierärzten bei Abgabe von verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden, ein Zuschlag von 3 Prozent + 8,10 € zzgl. Mwst. zu.
Mit freundlichen Grüßen
xx
Was ich ganz interessant finde, ist die Formulierung "...steht ihnen zu..."
Na ja, trotzdem, ob ich nochmals zu meiner bisherigen TÄ gehe, weiß ich noch nicht. Irgendwie ist das Vertrauensverhältnis doch gestört danach, auch wegen ihrer Reaktion auf meine Nachfrage.
Und anscheinend, gibts ja außer mir keinen, der sowas schon mal gezahlt hat...


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