@Schiva: Das Auswildern. Wenn man das ohne entsprechende Genehmigung macht, kann das mit ner deftigen Geldstrafe geahndet werden.
§28 Bundesjagdgesetz(2) Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten.
(3) Das Aussetzen oder das Ansiedeln fremder Tiere in der freien Natur ist nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zulässig.
§3, TierschutzgesetzEs ist verboten,
[...]
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt
Davon abgesehen sind Halbwildies ja zu 50% Hauskaninchen. D.h., dass beispielsweise der Fluchtinstinkt nicht richtig ausgeprägt sein kann, oder z.B. die Fellzeichung helle Flecken aufweist (und Fressfeinde anlockt). Würde man sie unkastriert auswildern, würde man in den natürlichen Genpool eingreifen. Wildert man sie kastriert aus, verschafft ihnen das verhaltenstechnisch vermutlich Nachteile.
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