Der Mensch kann durch eine Patientenverfügung weitestgehend selber entscheiden was er möchte oder nicht. Die Tiere können es nicht.
Sie sind den Menschen immer hilflos ausgeliefert. Sie können leider nicht sagen bitte kämpfe um mich oder lass mich bitte in Frieden sterben.
Das ist richtig, aber das heisst ja nicht zwingend, dass wir alle Tiere, die krankheitsbedingt nicht mehr der Forenmeinung nach artgerecht gehalten werden können, über den Jordan schicken, oder?
Zitat von Günter
Ich möchte mal eben richtig stellen, dass diese Haltungsform nicht im Sinne des KS ist.
Wir sagen zwar mindestens 2qm pro Tier, aber dann auch viel Auslaufmöglichkeiten. Das ein Gehege von 4 qm nicht vollgestopft werden soll, ist glaube ich selbstverständlich.
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