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Thema: Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
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    Standard Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

    Mein Vermieter möchte meine Kaninchen aus der Wohnung haben. Ich habe 3 Nasen in einem 10 m² Zimmer... Was ist da erlaubt? Darf er das? Was kann ich tun?

    Er hat schon angedeutet, dass wenn ich das nicht regel, er mich rausschmeißt. Er will die Wohnung halt bald verkaufen und dann dürfen da keine Tiere und Tiergeruch sein...
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  2. #2
    PS-Versager
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    Standard

    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?

    Wenn die Tiere da nichts kaputt gemacht haben würde ich nichts machen.
    Kaninchenhaltung kann nicht verboten werden.

  3. #3
    PS-Versager
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    Standard

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

    ....Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. ....Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten. Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken.....
    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
    Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.

  4. #4
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Beiträge: 16.894

    Standard

    Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.894

    Standard

    Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren?
    Nein, irgendwo stand das man die Tiere artgerecht unterbringen darf sofern sie die Wohnung nicht kaputt machen.

    wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag
    Das ist natürlich ganz schlecht!

    Wie lange wohnst Du da schon, kannst Du über den Kontoauszug beweisen das Du regelmäßig Miete zahlst ??
    Wenn ja wäre das einem Vertrag ähnlich, ansonsten kann er Dich natürlich sofort vor die Tür setzen.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    hab ich auch grad gelesen

    mündlicher mietvertrag ist so aber auch nicht rechtens. alles was eine langfristige mietung von wohnräumen betrifft bedarf einer schriftform und wäre jetzt auch besser für dich.

    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  7. #7
    Selina_San - chaotische Chaotin Avatar von Sandra C.
    Registriert seit: 03.09.2008
    Ort: Essen (Ruhrgebiet)
    Beiträge: 108

    Standard

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?
    Zitat Zitat von Sunny3108 Beitrag anzeigen
    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen

  8. #8
    erfahrener Benutzer Avatar von BirgitL
    Registriert seit: 20.04.2008
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    Beiträge: 2.575

    Standard

    ... das ist absolut richtig:

    Wenn die Kaninchenhaltung der einzige Grund für die Kündigung ist steht folgendes außer Frage: Kleintiere, zu denen Kaninchen definitiv zählen, sind kein Kündigungsgrund, der Vermieter kann dir nicht wegen drei Kaninchen kündigen. Würde er dies in die Kündigung schreiben wäre diese wahrscheinlich gar nicht wirksam.

    Selbst wenn im MV stehen würde "Kleitiere verboten" wäre diese Klausel nichtig; Kleintiere sind im Mietrecht sogenannte "Käfigtiere" und immer erlaubt.

    Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird, würde ich, wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, mich trotzdem schon mal nach einer neuen Bleibe umsehen.

    Liebe Grüße
    Birgit

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
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    Beiträge: 403

    Standard

    Zitat Zitat von BirgitL Beitrag anzeigen

    Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird,
    Birgit
    wenn man wenige verdient brauch man den anwalt nicht bezahlen dann bezahlt das der staat
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  10. #10
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.894

    Standard

    Man kriegt Prozesskostenhilfe usw.....
    Es kann aber nicht jeder der nicht viel verdient einfach mal so zum Anwalt gehen und dann bezahlen wir das, das wär ja wohl auch wahnsinn.

    Sie hätte schon längst einfach mal Beratungsstellen aufsuchen können.
    Mieterschutzbund etc...aber sie unternimmt ja nichts.

    Mündliche Mietverträge sind vor Gericht ganz bestimmt nicht von Vorteil.

  11. #11
    Benutzer Avatar von Jessikuh
    Registriert seit: 12.02.2011
    Ort: Bergisch Gladbach
    Beiträge: 81

    Standard

    Soweit ich weiss ist es ungefragt erlaubt Kleinltiere zu halten, sofern diese sich in einem Käfig befinden.

    Alles weitere muss meines Wissens nach mit dem Vermieter geregelt werden.

    Bin da aber auch kein Experte, habe es nur öfters schon gelesen.
    Liebe Grüße von
    Jessica mit


  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
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    Standard

    ich bin mir nicht ganz sicher, aber schau mal in deinen vertrag was drin steht. meistens sind kaninchen und co. ja nur erlaub, weil sie eigentlich als käfigtiere gelten. sobald katzen erlaubt sind denke ich sind die hasen auch okay.

    Edit: Ah okay war zu langsam
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 21.10.2011
    Ort: Oldenburg
    Beiträge: 232

    Standard

    wenn du dir unsicher bist kannst du auch den Vermieterschutzbund fragen, den gibt es in den meisten Städten.

    Ich meine auch, dass eine Kleintierhaltung nicht verboten werden darf, wenn die Anzahl der Tiere normal bleibt. Man darf natürlich nicht unmengen an Kleintieren haben.

  14. #14
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

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    wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag. Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren? Ist doch auch quatsch!
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  15. #15
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 10.11.2008
    Ort: NRW
    Beiträge: 632

    Standard

    Ich würde in jedem Fall Rat beim Mieterschutzverein suchen, schau mal hier:

    http://www.muenster.org/mieterverein/

    Wie lange wohnst du bzw. wohnen die Kaninchen denn schon dort? Offenbar wusste er ja davon und hat es bisher geduldet....aber Gesetz hin oder her, es ist natürlich immer schwierig, wenn so ein Thema erstmal im Raum steht. Er wird sicher immer wieder davon anfangen.

    Drücke die Daumen!

  16. #16
    lieselotte
    Gast

    Standard

    Mündliche Verträge sind auch gültig.Hatte deswegen schonmal ne Gerichtsverhandlung und musste zahlen.Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...

  17. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von TinaG
    Registriert seit: 09.09.2010
    Ort: Hamm, Westf.
    Beiträge: 147

    Standard

    Beim Mieterverein musst du Mitglied werden und jährlich zahlen.
    Die Verbraucherzentralen beraten auch im Mietrecht, da zahlst du pro 15 Minuten Beratung einen bestimmten Betrag.

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