Ergebnis 1 bis 20 von 42

Thema: Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.969

    Standard

    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.

  2. #2
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.
    Danke. Ich sehe, ich muss auf jeden Fall nochmal in die Praxis. Ich bin aber selbst schuld, weil ich das Handeln der Ärztin nicht beaufsichtigt habe. Strafe muss wohl sein.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 275
    Letzter Beitrag: 23.02.2013, 20:03
  2. Welche Konstellation mit zum Tierarzt?
    Von pepper im Forum Verhalten *
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 29.06.2012, 21:52

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •