Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
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