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Thema: Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Das kann ich leider auch nur raten, oder eben eine Beschwerde an das Vet-Amt.

    Edit: Die Chargennummer müsste auch auf deren Eingangsrechnung für den Impfstoff stehen. Im Saarland hätte ich aber Sorge, dass Impfstoff günstig in Frankreich besorgt würde, was an der Chargennummer erkennbar wäre. Hatten wir leider alles schon.

    Du könntest bei der Praxis anfragen, ob du den Weg über das Vet-Amt nehmen müsstest wegen der Chargennummer oder ob sie diese dir doch noch nachtragen würden. Dann könnte man über die Nummer die restlichen Infos erhalten.
    Geändert von Katharina (22.03.2020 um 00:33 Uhr)
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


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  2. #2
    Benutzer
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    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Das kann ich leider auch nur raten, oder eben eine Beschwerde an das Vet-Amt.
    Um welche Aufzeichnungen der Praxis handelt es sich? Muss der Tierarzt dem Vet.amt Einblick in das Praxisbuch gewähren? Das ist vermutlich meine einzige Chance zu erfahren, ob eine sofortige erneute impfung erforderlich ist, oder nicht.

  3. #3
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.152

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    Ja, der TA muss Einblick geben. Eine Dokumentation von Impfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und das Vet-Amt überprüft ohnehin regelmäßig die Praxen (leider öfter als die Massentierhalter).

    Hier etwas Amtliches dazu: https://www.openagrar.de/servlets/MC...2018-09-26.pdf

    https://ltk-rlp.de/node/50
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  4. #4
    PS-Versager
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    Standard

    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.

  5. #5
    Benutzer
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.
    Danke. Ich sehe, ich muss auf jeden Fall nochmal in die Praxis. Ich bin aber selbst schuld, weil ich das Handeln der Ärztin nicht beaufsichtigt habe. Strafe muss wohl sein.

  6. #6
    Benutzer
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    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Ja, der TA muss Einblick geben. Eine Dokumentation von Impfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und das Vet-Amt überprüft ohnehin regelmäßig die Praxen (leider öfter als die Massentierhalter).

    Hier etwas Amtliches dazu: https://www.openagrar.de/servlets/MC...2018-09-26.pdf

    https://ltk-rlp.de/node/50
    Vielen Dank.

    Dann werde ich mir den Text ausdrucken und nochmal über 20 km fahren um mir die Dokumentation zeigen zu lassen und die Chargennummer und das Verfalldatum nachtragen zu lassen. Das ist, falls alles in Ordnung war besser als eine Woche später das Tier nochmal nachzuimpfen, da ich ohnehin schon 2 x pro Jahr impfen lasse. Auch Nobivac. Dann wären es in diesem Jahr 5 Impfungen für dieses Kaninchen.

    Ich kann nur hoffen, dass die Polizei mich nicht anhält und fragt, warum ich nicht einfach zum wohnortnächsten Tierarzt fahre. Ich kann es dann zwar erklären, aber nicht jeder versteht sofort das Problem.

  7. #7
    PS-Versager
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    Warum glaubst Du das der Tierarzt abgelaufen Impfstoff impft?

  8. #8
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Warum glaubst Du das der Tierarzt abgelaufen Impfstoff impft?
    Weil das andere Tier vor kurzem mit dem gleichen Impfstoff geimpft wurde, der drei Tage nach der Impfung verfallen wäre, aber am Tag der Impfung noch nicht.

    Offensichtlich hat der Tierarzt etwas zu verbergen, sonst hätte er sagen können:

    " Oh, mir ist gerade ein Missgeschick passiert mit dem Aufkleber, schauen Sie ich trage alles von Hand ein."

    Eine solche Information gab es aber nicht. Man fragt sich im Nachhinein:"Warum nicht?"

    Es ist nicht so , dass ich nicht aufgepasst hätte. In dem Impfbuch des Partnertieres war der Aufkleber am selben Tag eingeklebt worden, aber von dem anderen Impfstoff.

    Naiv wie ich offenbar bin, dachte ich, dann sei auch der andere Impfpass korrekt. Man darf von garnichts ausgehen. Man muss jedes Mal kontrollieren. Ein Besuch beim

    Tierarzt erfordet scheinbar die "volle Konzentration" des Tierhalters.

  9. #9
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.

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