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Thema: Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Beiträge: 19.636

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    Ja, der TA muss Einblick geben. Eine Dokumentation von Impfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und das Vet-Amt überprüft ohnehin regelmäßig die Praxen (leider öfter als die Massentierhalter).

    Hier etwas Amtliches dazu: https://www.openagrar.de/servlets/MC...2018-09-26.pdf

    https://ltk-rlp.de/node/50
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  2. #2
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.922

    Standard

    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.

  3. #3
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.
    Danke. Ich sehe, ich muss auf jeden Fall nochmal in die Praxis. Ich bin aber selbst schuld, weil ich das Handeln der Ärztin nicht beaufsichtigt habe. Strafe muss wohl sein.

  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
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    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Ja, der TA muss Einblick geben. Eine Dokumentation von Impfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und das Vet-Amt überprüft ohnehin regelmäßig die Praxen (leider öfter als die Massentierhalter).

    Hier etwas Amtliches dazu: https://www.openagrar.de/servlets/MC...2018-09-26.pdf

    https://ltk-rlp.de/node/50
    Vielen Dank.

    Dann werde ich mir den Text ausdrucken und nochmal über 20 km fahren um mir die Dokumentation zeigen zu lassen und die Chargennummer und das Verfalldatum nachtragen zu lassen. Das ist, falls alles in Ordnung war besser als eine Woche später das Tier nochmal nachzuimpfen, da ich ohnehin schon 2 x pro Jahr impfen lasse. Auch Nobivac. Dann wären es in diesem Jahr 5 Impfungen für dieses Kaninchen.

    Ich kann nur hoffen, dass die Polizei mich nicht anhält und fragt, warum ich nicht einfach zum wohnortnächsten Tierarzt fahre. Ich kann es dann zwar erklären, aber nicht jeder versteht sofort das Problem.

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.922

    Standard

    Warum glaubst Du das der Tierarzt abgelaufen Impfstoff impft?

  6. #6
    Benutzer
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Warum glaubst Du das der Tierarzt abgelaufen Impfstoff impft?
    Weil das andere Tier vor kurzem mit dem gleichen Impfstoff geimpft wurde, der drei Tage nach der Impfung verfallen wäre, aber am Tag der Impfung noch nicht.

    Offensichtlich hat der Tierarzt etwas zu verbergen, sonst hätte er sagen können:

    " Oh, mir ist gerade ein Missgeschick passiert mit dem Aufkleber, schauen Sie ich trage alles von Hand ein."

    Eine solche Information gab es aber nicht. Man fragt sich im Nachhinein:"Warum nicht?"

    Es ist nicht so , dass ich nicht aufgepasst hätte. In dem Impfbuch des Partnertieres war der Aufkleber am selben Tag eingeklebt worden, aber von dem anderen Impfstoff.

    Naiv wie ich offenbar bin, dachte ich, dann sei auch der andere Impfpass korrekt. Man darf von garnichts ausgehen. Man muss jedes Mal kontrollieren. Ein Besuch beim

    Tierarzt erfordet scheinbar die "volle Konzentration" des Tierhalters.

  7. #7
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.922

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    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.

  8. #8
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.
    Nich vielleicht, sondern, wie oben geschrieben,auf jeden Fall. Aber ich muss nun nochmal dorthin, weil ich wissen muss, ob ich das Tier sofort nochmal impfen lassen muss, oder nicht. Aus keinem anderen Grund werde ich diese Praxis noch einmal betreten.

    Danke.

  9. #9
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.
    Siehe oben:

    "Da ich aber nicht glaube, dass das stimmt was da bescheinigt wird, kann ich nur mein geimpftes Tier nehmen, und es erneut bei einem anderen Tierarzt impfen lassen. "

    Wie gesagt, mache ich die erneute Impfung vom Einblick in den Praxiseintrag abhängig und, lasse notfalls eine zweite Impfung in einer anderen Praxis durchführen.

  10. #10
    jazzpaula
    Gast

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    Also bei mir wird umgehend der Aufkleber in die Impfpässe geklebt, Stempel und Unterschrift des Arztes, da muss ich nix kontrollieren, Gott sei Dank.

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