Kann mir denn jemand meine Frage mit den Samstagssprechstunden beantworten?
Kann mir denn jemand meine Frage mit den Samstagssprechstunden beantworten?
Nein, aber sie würde mich auch interessieren. Ich habe gelesen, dass es dann weg fällt.
https://www.epochtimes.de/politik/de...-a3076283.html
Zitat: "Problem: Tierärzte mit Samstags-Sprechstunde, müssen diese nun automatisch als Notdienstleistung abrechnen."
Bedeutet, am Samstag keine Sprechstunde mehr und alles nur in der Woche.
Hat für viele Tierärzte sicher auch Personaleinsparungsmaßnahmen zur Folge.
Im übrigen finde ich es beruhigend, dass es noch Tierärzte gibt, die diese neue Regelung hinterfragen und sich kritisch damit auseinander setzen.
Bei denen bin ich dann auch hundert Mal lieber, als bei solchen, die sich das schön reden.
Geändert von kaninchenmamas (18.12.2019 um 16:12 Uhr)
Kann das sein, dass das Praxis zu Praxis dann unterschiedlich regelt?
Das wird dir hier vorerst keiner beantworten können und noch ist es ja nicht offiziell. Am besten fragst du einfach mal in deiner Praxis nach, wie sie das in Zukunft handhaben. Ich werde dies auch tun.
Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/de...-a3076283.htmlBevor die Novelle endgültig in Kraft tritt, bedarf es noch der Zustimmung durch den Bundesrat (voraussichtlich am 20.12.2019). Experten gehen jedoch davon aus, dass der Novelle zugestimmt wird.
Mich interessiert generell das Thema, wie nun die Öffnungszeiten (länger als 18 Uhr, samstags usw.) gehandhabt werden.
Was den 4-fachen Satz und auch die Notfallgebühr angeht:
Den Gedanken dahinter kann ich verstehen, allerdings halte ich es für den falschen Ansatz dies nun verpflichtend für alle TÄ durchsetzen zu wollen. (Im Bezug auf die Notfallgebühr)
Eine Alternative wäre es doch, den Tierärzten es selbst zu überlassen, ob sie das nun so berechnen möchten oder nicht.
Ob und wie viel Freiraum den Tierärzten bei der neuen Gebührenverordnung gegeben wird?
Geändert von Goofy (18.12.2019 um 17:55 Uhr)
Zu den Sa-Sprechstunden und unter der Woche nach 18 Uhr steht hier was. Wenn da reguläre Sprechstunde ist, dann fällt das nicht unter die Notdienst-GOT
https://www.wir-sind-tierarzt.de/201...O6Ugb-wxOmfUkA
Während “regulärer Sprechzeiten” – so steht es in der Gebührenordnung, die eine Rechtsvorschrift ist – fallen diese höheren Notdienstgebühren aber nicht an.
Bieten Praxen also Abend- oder Samstagsprechstunden an, gilt der normale Gebührensatz ohne Notdienstaufschlag.
Geändert von kristin83 (18.12.2019 um 17:55 Uhr)
LG, Kristin mit Benni und Muffin.
RIP Roxy, Lucky, Lucy, Puh, Minnie, Krümel, Flo, Molly, Leo,Lina, Fussel, Twila, Cookie
Damit hat sich meine Frage von eben wieder erübrigt. Danke Kristin. In dem Link sind ein paar Beispiele erläutert![]()
Danke!
Im link steht aber auch:
Die neuen Gebühren beziehen sich nur auf tierärztliche Notdienstleistungen.
Für mich gehören da nicht automatisch Behandlungen während der regulären Sprechstundenzeiten des Tierarztes dazu. Diese kann man ihm ja nicht vorschreiben.
Unsere Heim-TÄ müsste sonst ihre gesamte Sprechstundenzeiten ändern.
Diese sind (ohne die Vormittagszeiten) nachmittags bis 19 Uhr, Donnerstag sogar bis 20h und am Samstag von 9-12h.
Fällt mir gerade noch ein:
Gilt auch für unseren Haus-TA. Bei diesem fängt die Nachmittags-Sprechstunde erst um 17Uhr an und Samstag hat er auch vormittag geöffnet.
Geändert von inwi (18.12.2019 um 16:48 Uhr) Grund: Nachtrag
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,
sondern auch für das, was man nicht tut.
-Laotse-
Ja, aber wenn da (auch) steht, dass Tierärzte mit Samstagssprechstunde diese dann als Notdienstleistung abgrechnen müssen? Das irritiert mich so.
Na ja, wahrscheinlich werden wir es ab 01.01.2020 einfach sehen.
Ich glaube, ich werde in meiner Praxis einfach mal nachfragen.
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