Zitat von Petra M. Das ist dann vielleicht eine Ausnahme. Normal dürfen sie es nicht. Sie sind doch nicht verpflichtet etwas mitzugeben, was Schaden anrichtet! Wie gesagt, wenn sie es begründen können und auch gegründen wollen, können sie alles noch mitgeben...
Geändert von Sylvia (29.12.2016 um 12:22 Uhr)
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