Das ist (ohne Fällgenehmigung) streng verboten, eigenes Grundstück hin oder her. Da macht das Naturschutzgesetz nunmal GsD keine Unterschiede, Weidenkätzchen sind für (Wild)bienen und -hummeln existenziell wichtig.
Sollte jemand sehen dass dort blühende Weiden gefällt oder auch nur stark beschnitten werden und dieses anzeigen kann die Strafe je nach Amt auch mal gut fünfstellig werden...![]()



Zitieren

man kann ganz früh die Königinnen unterwegs finden und dazu bringen, sich in guter Beobachtungsnähe anzusiedeln, aber da muss man ganz vorsichtig sein. Wenn sie schon ein Nest angefangen haben, kann man sie nicht mehr umsiedeln. D.h. kann man schon, aber sie fangen kein zweites Nest an. Hummeln sind 

Nachdem ich sie dann warm gehaucht habe, trockneten recht schnell die Flügelchen und sie putzte sich weiter trocken. Nach knapp 20 Minuten wanderte sie meinen Arm hinauf. Ich habe sie dann auf mein Weidenkätzchen in die Sonne gesetzt und sie hat sich stärken können.
Lesezeichen