Da die Weiden auf einem Baugrundstück stehen werden meine Bekannten die Weiden schon beschneiden/fällen bevor die Blühte zu ende ist.
Das ist (ohne Fällgenehmigung) streng verboten, eigenes Grundstück hin oder her. Da macht das Naturschutzgesetz nunmal GsD keine Unterschiede, Weidenkätzchen sind für (Wild)bienen und -hummeln existenziell wichtig.
Sollte jemand sehen dass dort blühende Weiden gefällt oder auch nur stark beschnitten werden und dieses anzeigen kann die Strafe je nach Amt auch mal gut fünfstellig werden...
Und mit Fällgenehmigung? Ich frage nur, weil in der Nähe meines Gartens ständig irgendwo eine Kettensäge läuft, um Sträucher und Bäume zu fällen.
Ohne einen ganz besonderen Grund wird es keine Fällgenehmigung geben. Und schon gar nicht zwischen dem 1.03. und 30.09.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
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