Das gilt für Mundspülungen, dafür wird es oft verordnet:-)Die habe ich auch, bei mir steht auf dem Beipackzettel "Soweit nicht anders verordnet vor der Anwendung 5-10fach verdünnen"...hmmm.
3% ist richtig, das wird nicht noch weiter verdünnt für Spülungen einer Abszeßhöhle!


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