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Thema: Toxoplasmose - auf Kaninchen übertragbar - viel Katzenkacke im Garten

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
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    Sand "gegen" Katzen wirkt nicht. Weiß ich, weil die Nachbarskatze da nach einer viertel Stunde reingeschissen hat.

    Der unkastrierte Nachbarskater hat auch immer gerne gegen die Haustür markiert, was man bis in das erste OG gerochen hat. Habe dann so was in der Art an die Haustür gehockt http://www.amazon.de/Foxi-88055-Kuns...ewegungsmelder Nun macht keiner mehr dagegen. Allerdings bellt der auch, wenn wir entlang laufen.

    Mit Piekern und so was würde ich nicht "arbeiten" wollen. Ich hätte echt ein schlechtes Gewissen, wenn sie daran ein Tier verletzen würde.

  2. #2
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    Die Pieker sind aus Plastik, nicht aus Eisen .
    Mal sehen, ob es hilft.

    Gartenfreilauf und buddeln ist doch das Schönste für die Süßen..

  3. #3
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Auch aus Plastik können sie eine Katze verletzen...

    Gartenfreilauf und buddeln ist doch das Schönste für die Süßen..
    Für Katzen auch...
    Geändert von feiveline (05.05.2015 um 22:10 Uhr)
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  4. #4
    Pflückliesel Avatar von Keks3006
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    Sehe ich auch so

    Ich hab selber zwei Katzen, die sind für die Kaninchen kein Problem und dass es zu Begegnungen mit Kacke der anderen Spezies kommen kann, hat mich bisher weder gestört noch einen der Beteiligten krank gemacht.


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Keks3006 Beitrag anzeigen
    Sehe ich auch so

    Ich hab selber zwei Katzen, die sind für die Kaninchen kein Problem und dass es zu Begegnungen mit Kacke der anderen Spezies kommen kann, hat mich bisher weder gestört noch einen der Beteiligten krank gemacht.

  6. #6
    Du fehlst uns jeden Tag....
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    Zitat Zitat von Keks3006 Beitrag anzeigen
    Sehe ich auch so

    Ich hab selber zwei Katzen, die sind für die Kaninchen kein Problem und dass es zu Begegnungen mit Kacke der anderen Spezies kommen kann, hat mich bisher weder gestört noch einen der Beteiligten krank gemacht.
    Ach weisst du, ich bin da etwas anderer Ansicht.

    Wenn ich Blumenzwiebel pflanze und dann in Kackekacke packe, dann schüttelt es mich und
    ich seh´ es auch nicht ein, dass mein Garten zum Klo wird, nur weil andere keinen haben und es
    ja ach so bequem ist, die Katzen morgens rauszulassen, damit sie ihren Dreck woanders abladen.

    Ganz prickelnd finde ich, dass sie sogar in bepflanzte ! Blumenkübel machen

  7. #7
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Deswegen trage ich bei der Gartenarbeit Handschuhe... schützt meine Hände, meine Nerven und tut den Katzennicht weh...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  8. #8
    Helfersyndrominhaberin Avatar von Rabea G.
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    Meine Erfahrung: Katzen wissen genau, wie sie jemanden ärgern können. Unser leider verstorbener Nachbarskater hat uns geliebt. Kam auch oft vorbei.
    Unser Vermieter mochte den Kater nicht, hat den immer verjagt. Naja, da lag dann auch immer wieder mal Scheiße schön offen auf seiner Terrasse. Bei uns war nie was. Das Tier hat gezielt dahin gekackt, wo die Leute waren, die ihn nicht mochten.

    Katzen suchen sich ihre Menschen.

    Ich hab meine Kaninchen draußen und es hat mich in all den Jahren noch nie gejuckt, ob da irgendwo eine Katze oder ein Fuchs oder ein Vogel hingemacht hat. Hier ist noch nie einer krank geworden und ich
    finds nicht dramatisch im Hinblick auf die Kaninchen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Auch aus Plastik können sie eine Katze verletzen...

    Gartenfreilauf und buddeln ist doch das Schönste für die Süßen..
    Für Katzen auch...

    Ja, aber nicht in meinem Garten!

  10. #10
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Zitat Zitat von Octavinchen Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Auch aus Plastik können sie eine Katze verletzen...

    Gartenfreilauf und buddeln ist doch das Schönste für die Süßen..
    Für Katzen auch...

    Ja, aber nicht in meinem Garten!
    Dann musst Du entweder Deinen Gartenschützen (ohne Tiere zugefährden oder zu verletzen) oder auf Etage ziehen... Katzen dürfen nun mal in fremde Gärten das haben unzählige Gerichte in D entschieden.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  11. #11
    Du fehlst uns jeden Tag....
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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Octavinchen Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Auch aus Plastik können sie eine Katze verletzen...

    Gartenfreilauf und buddeln ist doch das Schönste für die Süßen..
    Für Katzen auch...

    Ja, aber nicht in meinem Garten!
    Dann musst Du entweder Deinen Gartenschützen (ohne Tiere zugefährden oder zu verletzen) oder auf Etage ziehen... Katzen dürfen nun mal in fremde Gärten das haben unzählige Gerichte in D entschieden.
    Az.: 11 C 553/08, Landgericht Bonn

  12. #12
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Dein Urteil unterstützt meine Aussage doch, denn in dem von Dir genannten Urteil steht folgendes:
    Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben keinen Anspruch darauf, dass die Beklagten ihre beiden Katzen so halten müssen, dass diese nicht mehr auf den Balkon der Kläger gelangen können.

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass aus dem nachbarschaftsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis die Pflicht eines Nachbarn folgt, Katzenhaltung mit freiem Auslauf zu dulden, auch wenn sein Grundstück dabei durch Kotablagerungen verunreinigt wird. Ein Grundstückseigentümer oder Mieter kann daher einem Katzenhalter nicht verbieten, dass zumindest zwei Katzen das Grundstück zeitweilig betreten (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 17.03.1993, 9 O 597/92). Es ist mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht vereinbar, einem Grundstücksnachbarn ein uneingeschränktes Verbietungsrecht einzuräumen, wie es die Kläger hier beantragen.

    Auch soweit Katzen gelegentlich eine fremde Wohnung betreten, ist dies hinzunehmen (LG Augsburg, Urteil vom 24.08.1984, 4 S 2099/84).
    Quelle

    Da allerdings Berufung eingelegt wurde (hätteste mal weiter gelesen) gilt
    Die Kammer bemisst den Gegenstandswert mit 1.000,- €, da im Hinblick auf das Risiko von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch eine Toxoplasmoseinfektion den behaupteten Beeinträchtigungen ein größeres Gewicht zukommt als in Fällen, in denen nur das reine Betreten bzw. etwaig damit einhergehende Verschmutzungen durch Katzen Streitgegenstand sind.
    (...)
    Für Störungen eines Grundstücksrechts durch Katzen entspricht es ganz überwiegender Ansicht, dass eine Duldungspflicht hinsichtlich des Betretens des Grundstücks durch eine Katze/zwei Katzen des Nachbarn besteht (OLG Köln NJW 1985, 2338; OLG Celle NJW-RR 1986, 821; LG Oldenburg NJW-RR 1986, 883; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892; zwei Katzen: OLG München NJW-RR 1991, 17; LG Darmstadt NJW-RR 1994, 147; Staudinger-Roth, a.a.O, § 906 Rz. 118; a.A. AG Passau NJW 1983, 2885). Streitig ist jedoch, ob der Grundstückseigentümer weitergehende Beeinträchtigungen durch Katzen hinzunehmen hat, insbesondere Kotablagerungen und Verschmutzungen (Duldung verneinend: LG Lüneburg NZM 2001, 397; bejahend: Staudinger-Roth, a.a.O.; AG Rheinberg NJW-RR 1992, 408; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892).
    (...)
    Soweit die Urteile zur Begründung der Duldungspflicht grundsätzlich auf die Ortsüblichkeit der Katzenhaltung abstellen (z.B. in Vorortvierteln, Wohngebieten mit Einfamilien- Reihenhausbebauung), ist eine solche Ortsüblichkeit auch für die im Obergeschoss gelegene Wohnung der Kläger nach Ansicht der Kammer zu bejahen. Zwar entspricht die Wohnlage im 2. bzw. 3. Obergeschoss des Hauses nicht dem "typischen Katzenrevier", vergleichbar einem Gartengrundstück, das frei für Katzen aus der ganzen Nachbarschaft zugänglich ist. Da es keine Verbindung zu anderen Nachbarhäusern gibt, sind die Katzen der Beklagten auch die einzigen, die die Wohnung /Terrasse der Kläger erreichen können. Allerdings ist angesichts der Größe der zu den Wohnungen gehörenden Dachterrassen allgemein damit zu rechnen, dass dort auch Katzen mit Freigang gehalten werden. Die Dachlage bietet sich sogar insofern an, als die Katzen nicht auf die Straße gelangen und sich relativ gefahrenfrei im Dachbereich bewegen können. In dem Wohnungseigentumskomplex werden auch von anderen Bewohnern Katzen in Dachhaltung gehalten. Die Katze zählt mittlerweile zum beliebtesten Haustier in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Halter bemüht sind, im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten eine artgerechte Haltung der Tiere durch Freilauf zu gewährleisten. Dabei lassen sich Katzen, die von Natur aus Jagdtiere sind, auch nicht von willkürlich gezogenen Wohnungsgrenzen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken. Da die bauliche Situation es den Tieren problemlos ermöglicht, die gesamte Dachfläche und Bereiche (z.B. die Fenstersimse und die Terrasse) der Nachbarwohnung der Kläger zu erreichen, ist damit zu rechnen, dass Katzen im Rahmen des Freigangs auch diese Bereiche betreten. Es ist daher auch in der speziellen Wohnsituation der Kläger noch als ortsüblich anzusehen, dass dort Katzen im Wege der Freilaufhaltung gehalten werden und die Tiere sich im gesamten Dach-/Etagenbereich bewegen.
    Quelle

    Dazu kommt noch, dass es sowohl bei dem von Dir genannten Urteil, als auch beim Berufungsurteil um Katzen auf einer Dachterrasse ging und nicht um Gärten.

    Auch ist es "nur" ein LG-Urteil, oben sind mehrere OLG-Urteile genannt (im Text) die die Duldungspflicht bejahen. Und bejahende Urteile kann ich Dir einige benennen, da ich mich aufgrund der Tatsache, dass auch unser Garten tlw. als Katzenklo genutzt wird, vor Jahren intensiv mit dr Materie auseinandergesetzt habe.

    Eigentlich alle Richter setzen die artgerechte Haltung der Katzen (etwas was wir hier ja auch für Kaninchen wollen) höher an als das Unterlassungsbegehren der Gartenbesitzer.

    Und daraufhin hab ich mir bei Aldi diese Einmalhandschuhe gekauft, eine Bütt mit Sand hinten in den Garten gestellt und mich mit den Katzen arrangiert...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

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