Dann bleiben eben folgende Möglichkeiten:
1. Den Garten so hoch einzäunen, dass Katzen nicht drüber klettern können. Aus Katzenhaltersicht möglichst so, dass wenn sie es mal versuchen, sich dabei nicht groß verletzen können. Denn für streunende Katzen steht oft kein TA parat und sie müssen dann leider mit den Verletzungen leben.
2. Der Katzenhalter zäunt seinen Garten ein, damit
seine Katzen nicht mehr raus können. Was ja in diesem Fall eher nicht gegeben ist. Und aus Freigängerkatzen macht man i.d.R. keine Wohnungskatzen. Zumal auch keine Gewährleistung, dass sich andere Katzen in den Garten verirren.
3. Man kontolliert weiterhin den gesamten Garten auf Katzensch...und entfernt sie eben.
Mal grob rechtlich gesehen gibt es eine gewisse "Duldung" von "Nachbarskatzen" im eigenen Garten. Ich glaub mal pro Haushalt sind
2 freilaufende Katzen erlaubt. Ist das Rumgekacke /Beschädigung von Pflanzen/Gemüse extrem kann man auch gegen "Nachbarskatzen" vorgehen. Übrig bleiben dann die, die dem Nachbarn nicht gehören.
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