Zitat Zitat von Valerie Beitrag anzeigen
Gibt es einen Pflege- oder Leihvertrag?
Nein? Dann gibt es auch kaum einen durchsetzbaren Besitzanspruch. Das Tier lebt bei lale und die alte Dame kann wohl kaum ohne so einen Vertrag behaupten, dass das noch ihr Tier ist.

Sich darauf zu berufen, dass das Kaninchen (so rein hypothetisch) ja noch der alten Dame 'gehört', macht es natürlich leicht, sich nicht mit den Problemen auseinandersetzen zu müssen, die das Tier durch die ganze Aktion bekommt.
Sicher gibt es den Vertrag, nur ist er mündlich. Und was die Durchsetzbarkeit angeht: genau das meinte ich mit Charakter.

Du meinst sicher die Probleme, die das Kaninchen bekommen kann, nicht bekommt, denn dass es Probleme bekommt erscheint reichlich spekulativ. So oder so kann das Kaninchen auch Freude bekommen, ganz abgesehen von der Frau, die ja auch Probleme oder Freude bekommen kann. Du musst schon alle Aspekte sehen, und nicht nur die, die Du sehen möchtest.