Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
Die Halter darf sie natürlich anlügen.
Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
Die Halter darf sie natürlich anlügen.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
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