Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
Die Halter darf sie natürlich anlügen.
 
			
			 
 
				Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
Die Halter darf sie natürlich anlügen.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
 
			
			 
 
				Ich habe schon mehrfach (fünf oder sechsmal in den letzten 10 Jahren) als Zeugin in solchen Sachen vor Gericht aussagen müssen, also gen Null auf keinen Fall....
Da sehr viele Leute heute eine Rechtsschutzversicherung haben, wird gegen solche Bußgeldbescheide (die das Vet-Amt in berechtigten Fällen ja erlassen könnte/würde) angegangen und schwupps geht die Sache vor Gericht... inkl. der Zeugenladungen.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
 
 
				man kann Leute aber auch erstmal unnötig verrückt machen
Für immer im HerzenMo April 2005-29.12.2013
Mottchen Nov 2008-14.01.2015
Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022
 
			
			 
 
				Man kann aber auch mit offenen Karten spielen...
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
 
 
				@Bunny: Du kannst auch ne anonyme Anzeige beim Vetamt machenob sie reagieren und wenn ja, wie zügig und effektiv, hängt vom jeweiligen Vetamt ab, da können ggf. die Berliner mehr zu sagen, das kann ich ja nicht einschätzen
und den Fall, daß es zu einer Verhandlung gekommen wäre, wo ich hätte aussagen müssen, hatte ich in meiner 'Tierschutzkarriere' noch nicht, da kann ich Dich beruhigen
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
"live to the point of tears"
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