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Thema: anzeige ja oder nein ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Standard

    Zitat Zitat von Öli Beitrag anzeigen
    Das Amt wird deinen Namen nicht nennen.
    Streite es einfach ab.
    Andere Leute lügen auch.
    Das Amt wird den Namen nennen und anonyme Anzeigen werden in den seltensten Fällen weiterverfolgt.

    Als Zeugin ist sie zur Wahrheit verpflichtet, ich halte es für sehr bedenklich wenn Du hier zu einer Straftat (uneidliche Falschaussage) aufrufst.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  2. #2
    Auf den Hund gekommen Avatar von Mottchen
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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Öli Beitrag anzeigen
    Das Amt wird deinen Namen nicht nennen.
    Streite es einfach ab.
    Andere Leute lügen auch.
    Das Amt wird den Namen nennen und anonyme Anzeigen werden in den seltensten Fällen weiterverfolgt.

    Als Zeugin ist sie zur Wahrheit verpflichtet, ich halte es für sehr bedenklich wenn Du hier zu einer Straftat (uneidliche Falschaussage) aufrufst.
    wo bitte ruft sie zu einer Straftat auf? Sie sagte lediglich, dass Bunny diesen Menschen nicht sagen muss, dass sie Anzeige erstattet hat. Lügen ist keine Straftat, Bunny muss den Leuten gegenüber nicht sagen , dass sie Anzeige erstattet hat, sie ist ja nicht die Auskunft
    Für immer im Herzen Mo April 2005-29.12.2013Mottchen Nov 2008-14.01.2015 Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022

  3. #3
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
    Die Halter darf sie natürlich anlügen.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  4. #4
    Auf den Hund gekommen Avatar von Mottchen
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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
    Die Halter darf sie natürlich anlügen.
    Nur darum ging es
    und mal ganz ehrlich wieviele dieser Fälle landen tatsächlich vor Gericht??? Die Gefahr, dass sie vor einem Richter aussagen muss geht gegen Null
    Für immer im Herzen Mo April 2005-29.12.2013Mottchen Nov 2008-14.01.2015 Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022

  5. #5
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Zitat Zitat von danie69 Beitrag anzeigen
    und mal ganz ehrlich wieviele dieser Fälle landen tatsächlich vor Gericht???
    Ich habe schon mehrfach (fünf oder sechsmal in den letzten 10 Jahren) als Zeugin in solchen Sachen vor Gericht aussagen müssen, also gen Null auf keinen Fall....

    Da sehr viele Leute heute eine Rechtsschutzversicherung haben, wird gegen solche Bußgeldbescheide (die das Vet-Amt in berechtigten Fällen ja erlassen könnte/würde) angegangen und schwupps geht die Sache vor Gericht... inkl. der Zeugenladungen.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  6. #6
    Auf den Hund gekommen Avatar von Mottchen
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    man kann Leute aber auch erstmal unnötig verrückt machen
    Für immer im Herzen Mo April 2005-29.12.2013Mottchen Nov 2008-14.01.2015 Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022

  7. #7
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Man kann aber auch mit offenen Karten spielen...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

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