Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Für immer im HerzenMo April 2005-29.12.2013
Mottchen Nov 2008-14.01.2015
Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022
Nicht gegenüber den Leuten, aber ggü. einem evtl. Richter (wenn sie als Zeugin geladen wird) ist sie zur Wahrheit verpflichtet.
Die Halter darf sie natürlich anlügen.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Ich habe schon mehrfach (fünf oder sechsmal in den letzten 10 Jahren) als Zeugin in solchen Sachen vor Gericht aussagen müssen, also gen Null auf keinen Fall....
Da sehr viele Leute heute eine Rechtsschutzversicherung haben, wird gegen solche Bußgeldbescheide (die das Vet-Amt in berechtigten Fällen ja erlassen könnte/würde) angegangen und schwupps geht die Sache vor Gericht... inkl. der Zeugenladungen.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
man kann Leute aber auch erstmal unnötig verrückt machen![]()
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Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022
Man kann aber auch mit offenen Karten spielen...![]()
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
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