...fehlt vielleicht nur noch, hinzuzufügen, dass man bei einem herrenlosen Tier durch Inbesitznahme auch das Eigentum daran erwirbt, wenn man das will.
Das gilt nicht für Wildtiere, aber für herrenlose Haustiere, also für solche, die ausgesetzt wurden, weil sie der Eigentümer nicht mehr haben wollte und daher das Eigentum an ihnen aufgegeben hat (ist streitig, aber dies ist wohl die h.M.).
Leider steht es den meisten Tieren nicht auf die Stirn geschrieben, ob sie herrenlos (also ausgesetzt) oder bloß verloren, also weggelaufen sind. Nur, wenn es offensichtlich ist (z.B. Kaninchen in einem Karton in einem Müllcontainer) kann man sicher von einer Eigentumsaufgabe durch den ehemaligen Eigentümer ausgehen. Dann kann man durch bloßes Ansichnehmen des Tieres selbst Eigentümer werden.
Ist das Tier "nur" verloren, also weggelaufen und der Besitzer/Eigentümer sucht es, wollte das Eigentum daran also nicht aufgeben, dann wird man natürlich nicht selbst Eigentümer, wenn man das Tier an sich nimmt, der wirkliche Eiegntümer kann es also wieder herausverlangen.